Anpassung der Unterstützung für den Verein Kunsthalle Zürich
Medienmitteilung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Unterstützung für den Verein Kunsthalle Zürich um 270 000 Franken auf neu 995 000 Franken zu erhöhen und einen einmaligen Beitrag von 310 000 Franken für den Wiedereinzug ins Löwenbräu-Kunstareal zu gewähren. Die Kunsthalle Zürich erhält so die Möglichkeit, ihre Ausstellungen und ihre kunstvermittelnde Arbeit im neuen Löwenbräu-Kunstareal in angemessener Form weiterzuführen. Für die Stadt Zürich resultiert daraus eine Stärkung als bedeutender Standort für zeitgenössische Kunst.
28. März 2012
Die Kunsthalle ist seit Jahrzehnten ein Kompetenzzentrum für zeitgenössische internationale Kunst. Sie trägt massgeblich dazu bei, dass die Stadt Zürich als bedeutender und hervorragender Standort für zeitgenössische Kunst gilt. Mit der Wiedereröffnung im Löwenbräu-Kunstareal im Herbst 2012 wird sich die Kunsthalle unter deutlich verbesserten Voraussetzungen ihren Ausstellungen und Inhalten, der Arbeit mit Künstlerinnen und Künstlern und der Vermittlung von zeitgenössischer Kunst widmen können.
Die Unterstützung für die Kunsthalle Zürich wurde 2008 letztmals erhöht und beträgt heute 725 000 Franken. Mit dem Wiedereinzug der Kunsthalle in die umgebauten, grösseren Räume des Löwenbräu-Kunstareals werden sich die Kosten der Kunsthalle für den Betrieb und für ihre kunstvermittelnde Arbeit erhöhen.
Die Stadt Zürich hat die Anpassung der Unterstützung für den Verein Kunsthalle Zürich bereits anlässlich ihres Engagements für die Sicherung des Areals für den Kunstbetrieb und im Leitbild der städtischen Kulturförderung 2012–2015 angekündigt. Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die jährliche Unterstützung für die Jahre 2012 bis 2015 um 270 000 Franken auf neu 995 000 Franken zu erhöhen und einen einmaligen Beitrag für den Wiedereinzug in die neuen Räume im Löwenbräu von 310 000 Franken zu sprechen. Die Kunsthalle wird ihrerseits die Eigenwirtschaftlichkeitsquote im neuen Löwenbräu-Kunstareal von heute 50 Prozent auf neu 58 Prozent erhöhen.