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Prekäre Arbeitsbedingungen gefährden Sicherheit

Medienmitteilung

Die Betreuung von alten Menschen in ihrem eigenen Zuhause entwickelt sich zu einem neuen Wirtschaftszweig. Die Arbeitsbedingungen in diesem Arbeitsmarkt Privathaushalt sind schlecht und bilden einen Risikofaktor für die betreute Person. Das zeigen zwei Analysen der Fachstelle für Gleichstellung der Stadt Zürich. Am 5. Juni wurden sie zusammen mit einem Ratgeber für Privathaushalte den Medien präsentiert.

5. Juni 2012

In der Stadt Zürich gibt es aktuell rund 30 profitorientierte Anbieter von Betreuungsdienstleistungen für alte Menschen im Privathaushalt. Erbracht werden diese Dienstleistungen fast ausnahmslos von Frauen. Jasmine Truong vom Geographischen Institut der Universität Zürich analysierte im Auftrag der Fachstelle für Gleichstellung einen Teil dieser Agenturen und deren Arbeitsverträge. Die Arbeitsbedingungen sind vor allem für Haushaltshilfen, die im Ausland rekrutiert werden, oft prekär. Da die Rechtslage lückenhaft ist und die Nachfrage nicht so gross ist wie das Angebot an ausländischen Frauen, die in Schweizer Privathaushalten arbeiten wollen, können die Agenturen die Anstellungsbedingungen beliebig diktieren. Während einige der Agenturen diesen Sachverhalt ausnützen, wünschen sich andere, «dass der Staat regulierend eingreift», wie Jasmine Truong an der Medienkonferenz sagte.

Privathaushalte sind mitverantwortlich

Ungeregelte Arbeitszeiten, fehlende Ruhezeiten, ständiger Bereitschaftsdienst führen zu Überbelastung und Überforderung der Haushaltshilfe. Darunter leidet die Versorgungsqualität und somit auch die Sicherheit der betreuten Person. Diese Beobachtung machen Spitex-Mitarbeitende, wie die Befragung ergab, die Careum F+E und die Fachstelle für Gleichstellung bei Spitex-Stellen in Zürich und Umgebung durchführten. «Die Versorgungsqualität ist von den Arbeitsbedingungen nicht zu trennen», betont Karin van Holten von Careum F+E.
Wer eine Haushaltshilfe ohne Pause rund um die Uhr einsetzt oder sich eine Haushaltshilfe von einer Agentur ohne Bewilligung vermitteln lässt, kann gerichtlich belangt werden. Es ist daher auch im Interesse der betreuten Person, dass die Arbeitsbedingungen für die Haushaltshilfe fair sind und klar geregelt werden.

Kostenloser Ratgeber

Deshalb hat die Fachstelle für Gleichstellung die Broschüre «Haushaltshilfe beschäftigen – Das müssen Sie wissen» herausgegeben. Sie erklärt Personen, die sich eine Haushaltshilfe vermitteln lassen oder selber eine anstellen, worauf sie achten müssen. Die Broschüre ist gratis erhältlich bei der Fachstelle für Gleichstellung Stadt Zürich, Telefon 044 412 48 68.