Stadtpolizei nimmt mehrere Diebe fest
Medienmitteilung
Am Sonntagmorgen, 24. Juni 2012, nahm die Stadtpolizei Zürich in verschiedenen Stadtkreisen mehrere Personen wegen Vermögensdelikten fest.
25. Juni 2012,13.35 Uhr
Am frühen Sonntagmorgen, kurz nach 04.00 Uhr rückte die Stadtpolizei Zürich wegen eines Einbruchalarms in ein Restaurant an der Wasserwerkstrasse in den Kreis 6 aus. Im Innern des Lokals konnten die ausgerückten Patrouillen den Einbrecher, einen 17-jährigen Tunesier, festnehmen. In seinen Effekten fanden die Polizisten diverse persönliche Gegenstände einer Frau. Sofort wurde die 22-jährige Schweizerin kontaktiert und es stellte sich heraus, dass sie rund eine halbe Stunde zuvor am Kloster-Fahr-Weg im Kreis 10 überfallen und beraubt worden war. Der Täter hatte die Geschädigte, die auf ihrem Fahrrad unterwegs war, vom Velo gestossen, und ihr danach das Portemonnaie aus der Handtasche entwendet. In der Folge flüchtete er. Beim Überfall wurde die 22-Jährige leicht verletzt. Es wird jetzt abgeklärt, ob es sich beim Festgenommenen auch um den Täter des Raubes handelt.
Gegen 05.00 Uhr war eine Passantin zu Fuss auf der Goldbrunnenstrasse im Kreis 3 unterwegs. Plötzlich näherte sich ihr von hinten ein unbekannter Mann, entriss ihr die Handtasche und flüchtete in Richtung Goldbrunnenplatz. Sofort alarmierte die 19-jährige Schweizerin die Stadtpolizei Zürich. Im Rahmen der Nahbereichsfahndung konnte der mutmassliche Täter, ein 22-jähriger Tunesier, bei der Tramhaltestelle Schmiede Wiedikon angehalten und festgenommen werden. In seinen Effekten konnte ein grosser Teil des entwendeten Deliktsguts der Geschädigten sichergestellt werden.
Zur gleichen Zeit verhafteten Stadtpolizisten einen 18-jährigen Tunesier und einen 20-jährigen Algerier an der Stauffacherstrasse im Kreis 4. Den beiden Männern wird vorgeworfen, an der Langstrasse kurz vor 05.00 Uhr einem Passanten das Mobiltelefon entwendet zu haben. Das Deliktsgut konnte sichergestellt und dem Bestohlenen wieder ausgehändigt werden.
Sämtliche Festgenommenen wurden der Staatsanwaltschaft bzw. der zuständigen Jugendanwaltschaft zugeführt.