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Kreis 5: Wohnen und Freiräume an der Zollstrasse

Medienmitteilung

Öffentliche Auflage des Privaten Gestaltungsplans «Zollstrasse»

Der Private Gestaltungsplan für das Gebiet entlang der Zollstrasse liegt vom 4. Juli bis 4. September 2012 öffentlich auf. Auf der Grundlage dieses Gestaltungsplans soll ein gemischt genutztes Gebiet mit gemeinnützigem Wohnen im Kreis 5 entstehen.

4. Juli 2012

Das Gestaltungsplangebiet liegt zwischen der Langstrasse und der Halle Sihlquai des Hauptbahnhofs, bestehend aus den Teilgebieten Zollstrasse West und Zollstrasse Ost. Dazwischen liegt das für den Negrellisteg benötigte Areal. Gemäss Bau- und Zonenordnung besteht für das gesamte Gebiet von rund 15 000 Quadratmetern – davon gehören knapp 1300 Quadratmeter der Stadt Zürich – Gestaltungsplanpflicht.

Die SBB hat gemeinsam mit der Stadt mittels Studienauftrag ein städtebauliches Konzept als Grundlage für den Privaten Gestaltungsplan erarbeitet. Im Sinne des Legislaturschwerpunkts «Stadt und Quartiere gemeinsam gestalten» wurde in diesem Prozess auch die Bevölkerung einbezogen und deren Anliegen aufgenommen. Definiert wurden die bauliche Entwicklung sowie die Gestaltung des Aussen- und Strassenraums, dem Abschluss zum Gleisfeld. An der Zollstrasse entsteht eine Bebauung mit gemischter Nutzung: Wohnen, publikumsorientierte Nutzungen wie Gewerbe und Läden im Erdgeschoss sowie Dienstleistungen.

Die SBB und die Stadt Zürich wollen die Grundstücke auf dem Teilgebiet Zollstrasse West an einen Träger für gemeinnützigen Wohnungsbau verkaufen. Öffentlich zugängliche Räume entstehen in der Verlängerung des Perrons 18 bis zum Negrellisteg, am Ende der Hafnerstrasse mit dem Hafnerplatz sowie der vorgelagerten Gleisterrasse und entlang der Zollstrasse.

Der Private Gestaltungsplan «Zollstrasse» kann vom 4. Juli bis und mit Dienstag, 4. September 2012, im Amtshaus IV oder im Internet (www.stadt-zuerich.ch/hochbau › Öffentliche Auflage) eingesehen werden. Die Bevölkerung kann sich im Rahmen der öffentlichen Auflage dazu äussern.

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