Quartierplanverfahren für Gebiet Looren eingeleitet
Medienmitteilung
Für das Gebiet Looren in Zürich-Witikon hat der Stadtrat das amtliche Quartierplanverfahren eingeleitet. Mit dem Quartierplan soll die heute bestehende Loorenstrasse soweit ausgebaut werden, dass eine zonengemässe Überbauung des Gebiets möglich wird.
13. Juli 2012
Im Gebiet Looren wurden drei neue Bauprojekte geplant und zur Bewilligung der Stadt Zürich eingereicht. Im Rahmen der Baugesuche stellte die Stadt fest, dass die heutige Erschliessung für den Bau aller geplanten Neubauten nicht ausreichend ist. Die drei betroffenen Grundeigentümerinnen und -eigentümer haben gemeinsam mit der Stadt nach Lösungen gesucht, die Erschliessungssituation zu regeln. Die erst angestrebte Ausarbeitung des Quartierplans durch die Grundeigentümerinnen und -eigentümer führte zu keinem Ergebnis, womit in der Folge das Begehren um Einleitung des amtlichen Quartierplans gestellt wurde.
Der Stadtrat hat am 4. Juli 2012 die Einleitung des amtlichen Quartierplans «Nr. 493 Looren» festgesetzt.
Mit der Einleitung des Quartierplanverfahrens wird der Perimeter der im Verfahren einbezogenen Grundstücke bestimmt. Anschliessend erfolgt die Genehmigung durch die Baudirektion des Kantons Zürich. Alle Grundeigentümerinnen und -eigentümer, deren Grundstücke innerhalb des Perimeters liegen, werden schriftlich über die Einleitung des amtlichen Quartierplanverfahrens informiert.
Das ganze Verfahren, einschliesslich des Ausbaus der Loorenstrasse, dürfte mindestens fünf Jahre in Anspruch nehmen. Sobald die Strasse ausgebaut ist, sind die Grundstücke erschlossen und können gemäss heutiger, gültiger Bau- und Zonenordnung überbaut werden.
Die Unterlagen der Einleitung des Quartierplans «Nr. 493 Looren» können während der öffentlichen Auflage im Amtshaus IV eingesehen werden.