Gebühren für Baubewilligungen decken die Kosten nicht
Medienmitteilung
Wer für einen Um- oder Neubau eine Bewilligung braucht, zahlt nicht, was sie kostet. Das stellt der Stadtrat in seiner Weisung fest, die er aufgrund einer Motion von Daniel Meier und Albert Leiser zuhanden des Gemeinderats zu verfassen hatte. Die Motion hatte eine Gebührensenkung gefordert.
19. September 2012
Über 3600 Baugesuche hat das Amt für Baubewilligungen 2011 im ordentlichen Verfahren behandelt. Diese Arbeit lässt sich die Stadt mit Gebühren vergüten. Zu hoch seien die Abgaben, monierten die Gemeinderäte Meier (CVP) und Leiser (FDP) und wurden dabei von 47 Mitunterzeichnenden unterstützt. Der Stadtrat hat nochmals nachrechnen lassen. Das Ergebnis: Unter Einbezug aller Leistungen, welche von verschiedenen Ämtern erbracht werden, beträgt der Kostendeckungsgrad für das eigentliche Bewilligungsverfahren knapp 85 Prozent. Damit wird das Kostendeckungsprinzip beachtet.
In der Tendenz sind es eher die kleinen Bauvorhaben, welche die tatsächlich auflaufenden Kosten nicht decken. Grossprojekte wie etwa das von den Motionären zitierte «Sihlcity», das rund 1,8 Millionen Franken an Gebühren hat entrichten müssen, decken die Kosten in etwa. Zwar erscheint der Betrag hoch, im Vergleich mit den Baukosten von 750 Millionen machen die Gebühren aber nur gerade 2,4 Promille aus. Die von den Motionären versprochene Auswirkung auf die Mietkosten würde also trotz Gebührensenkung wohl ausbleiben.
Eine Senkung der Gebühren würde dem Verursacherprinzip zuwiderlaufen. Konkret würde es bedeuten, dass Kosten, die von Bauherrschaften verursacht werden, von den Steuerzahlenden berappt werden müssten. «Steuern statt Gebühren» wäre aber unfair.
Darum beantragt der Stadtrat, die Motion abzuschreiben. Er sieht jedoch davon ab, die Gebühren zum heutigen Zeitpunkt zu erhöhen. Denn eine kompetente Bauverwaltung kommt allen zugute. Mit dem bereits laufenden Projekt «Verbesserung des Baubewilligungsverfahrens» verfolgt der Stadtrat unter anderem zwei Stossrichtungen. Erstens soll ein internes Verrechnungsmodell die von verschiedenen Ämtern erbrachten Leistungen transparenter ausweisen. Zweitens soll das Verfahren im Sinne von mehr Kundenfreundlichkeit optimiert und der «Gang durch die Ämter» vereinfacht werden.