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Kontrollierter Verkauf von Cannabis nicht bewilligungsfähig

Medienmitteilung

Der Stadtrat empfiehlt dem Gemeinderat die Abschreibung eines Postulats, welches einen Pilotversuch für den kontrollierten Verkauf von Cannabis verlangt. Fundierte Abklärungen zeigten, dass der geforderte Pilotversuch betäubungsmittelrechtlich nicht bewilligungsfähig ist. Der Stadtrat engagiert sich im Sinne des Postulats weiterhin für eine Entkriminalisierung des Konsums und ist an der Klärung von offenen Fragen rund um den Konsum und Handel von Cannabisprodukten interessiert. Daher wird die Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements an das Bundesamt für Gesundheit gelangen, um eine nationale Studie anzuregen.

26. September 2012

Der Stadtrat nahm im Juni 2010 das Postulat von Bastien Girod und Matthias Probst (beide Grüne) betreffend Cannabis, Pilotversuch für kontrollierten Verkauf, zur Prüfung entgegen. Der Stadtrat war gewillt, innerhalb der rechtlichen Grundlagen ein mögliches Vorgehen zu prüfen und veranlasste intensive Abklärungen und ein Rechtsgutachten. Diese ergaben, dass ein Pilotversuch mit kontrolliertem Verkauf von Cannabis zu nicht-medizinischen, genussorientierten Zwecken unter dem schweizerischen Betäubungsmittelgesetz und den bestehenden rechtlichen sowie bewilligungstechnischen Bedingungen nicht realisierbar ist.

Nationales Forschungsprojekt erwünscht

Die Auseinandersetzung mit diversen parlamentarischen Vorstössen in verschiedenen Städten haben aber Fragestellungen rund um den Verkauf und Konsum von Cannabisprodukten zu Tage gefördert, deren Klärung aus wissenschaftlicher und drogenpolitischer Sicht durchaus sinnvoll und notwendig erscheinen. Zur Klärung dieser Fragen müsste ein breit angelegtes, nationales Forschungsprojekt unter der Führung eines anerkannten Forscherteams lanciert werden. Damit könnte ein wesentlicher Beitrag zur Versachlichung der Diskussionen rund um Cannabis geleistet werden. Stadträtin Claudia Nielsen, Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements, wird an das Bundesamt für Gesundheit gelangen, um eine nationale Studie anzuregen und die Mitarbeit der Stadt Zürich anzubieten.

Liberale Grundhaltung

Die Stadt Zürich vertritt nach wie vor die Grundhaltung, dass sie sich für eine Entkriminalisierung des Konsums und für eine Regulierung von Produktion und Handel von Cannabis engagiert. Sie unterstützt Schritte zur Entkrampfung des gesellschaftlichen Umgangs mit Cannabis und begrüsst Massnahmen, die die Stigmatisierung von Konsumierenden verhindern; zum Beispiel Ordnungsbussen statt Strafverfahren für erwachsene Cannabis-Konsumierende, wie es die aktuelle Revision des Betäubungsmittelgesetzes vorsieht.

Zugleich engagiert sich die Stadt Zürich im Sinne des Postulats seit über 25 Jahren aktiv in der Prävention, so insbesondere mit der städtischen Suchtpräventionsstelle der Schulgesundheitsdienste, bei der Aufklärung und Beratung von Jugendlichen über Sucht- und Betäubungsmittelfragen.