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Bewilligtes Bauprojekt kann nicht durch Volksinitiative verhindert werden

Medienmitteilung

Der Stadtrat hat heute beschlossen, dass Titel und Begründung der am 2. Oktober 2012 in bereinigter Fassung zur Vorprüfung eingereichten Volksinitiative «Hafenkräne-Nein» den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Der bereits bewilligte Hafenkran im Rahmen des Kunstprojekts «zürich transit martim» kann damit aber nicht verhindert werden.

24. Oktober 2012

Am 25. Juli 2012 wurde dem Stadtrat ein Gesuch um amtliche Vorprüfung einer Initiative mit dem Titel «Hafenkran Nein» eingereicht. In verschiedenen Kontakten zwischen der Stadt und dem Initiativkomitee wurde letzteres darauf hingewiesen, dass die Begründung und die Bebilderung der Initiative nicht den Eindruck erwecken darf, dass das umstrittene Kunstprojekt «zürich transit maritim» Gegenstand der Initiative sei. Dies wäre eine Irreführung, denn für die Errichtung eines Hafenkrans am Limmatquai im Rahmen des erwähnten Kunstprojekts liegt eine rechtskräftige Baubewilligung vor, die sich nicht mit einer Änderung von Bauvorschriften im Nachhinein rückgängig machen lässt.

In der Folge änderte das Komitee den Titel und die Bebilderung ihrer Initiative, die nun «Hafenkräne-Nein» heisst. Somit haben die Initiant/innen die beiden Elemente angepasst, die als irreführend anzusehen waren. Ausserdem ist entsprechend den Erläuterungen der Initianten zu würdigen, dass gemäss Text und Begründung der Initiative keine «weitere» Hafeninfrastruktur zu Kunstzwecken mehr errichtet werden soll, was so verstanden werden kann, dass nicht das konkret vorliegende Kunstprojekt Gegenstand der Initiative bildet, sondern allfällige künftige Projekte.

Demnach entsprechen Titel und Begründung der Volksinitiative und die eingereichte Unterschriftenliste jetzt den gesetzlichen Anforderungen. Die Volksinitiative wird gemäss heutigem Stadtratsbeschluss im amtlichen Publikationsorgan der Stadt Zürich, dem Tagblatt der Stadt Zürich, am 31. Oktober 2012 veröffentlicht. Die sechsmonatige Sammelfrist beginnt mit dem Publikationstag zu laufen und endet demnach am 30. April 2013.

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