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Umzonierung für ein neues Kleingartenareal in Altstetten

Medienmitteilung

Auf dem Areal Dunkelhölzli in Altstetten soll eine Kleingartenanlage entstehen. Da eine Umsetzung mit der bestehenden Zonierung des Gebietes nicht möglich ist, beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat eine Umzonierung. Aus planungsrechtlichen Gründen müssen auch die Erschliessungsstrassen den entsprechenden Zonen zugewiesen werden. Die Umzonierung ist durch die Kulturlandinitiative nicht betroffen.

7. November 2012

Die Flächen der Kleingartenareale kommen aufgrund der dynamischen Stadtentwicklung zunehmend unter Druck. Davon sind in Altstetten zwei Gebiete betroffen: Das Areal «Bernerstrasse / Vulkan», dessen Land teilweise für eine neue Eishockey- und Volleyballarena zur Verfügung gestellt werden soll, und ein Teil des Areals «Juchhof», auf dem das Bundesamt für Strassen (Astra) eine neue Autobahnauffahrt vorsieht. Um für die betroffenen Kleingärten einen Ersatz zu schaffen, hat Grün Stadt Zürich einen neuen Standort für Kleingärten gesucht. Das Areal Dunkelhölzli hat sich in einer Evaluation als geeigneter Standort erwiesen. Im Jahr 2011 wurde ein Masterplan als Grundlage für die weiteren Planungsschritte erstellt. Ziel ist ein grosszügiger und offener Landschaftsraum für die Naherholung der Quartierbevölkerung, in den drei Gartenzonen eingebettet sind.

Die Nutzung des Areals als Kleingartenareal ist mit der heutigen Zonierung gemäss Bau- und Zonenordnung nicht möglich. Deshalb muss ein Grossteil des Landes von der Freihaltezone FA (Allmend) in eine Erholungszone E3 (Familiengärten) umzoniert werden. Die beiden nördlich und südlich verlaufenden Strassen (Dunkelhölzlistrasse und Salzweg) liegen heute ebenfalls grösstenteils in der Freihaltezone. Die Erschliessung einer Bauzone via eine Freihaltezone ist jedoch nicht zulässig. Deshalb werden beide Strassen ebenfalls der Erholungszone E3 zugeteilt. Im Bereich zwischen Rautistrasse und der neuen Erholungszone E3 wird die angrenzende Wohnzone W2 bis über den Salzweg erweitert.

Teile des Planungsgebietes sind als Fruchtfolgeflächen ausgewiesen und müssen erhalten werden. Dies wird im Rahmen der Projektierung berücksichtigt. Die Kleingärten werden so projektiert und umgesetzt, dass die Bodenfruchtbarkeit erhalten bleibt.

Nach der Umzonierung erfolgt die Projektentwicklung, bei der auch die Anliegen der Nachbarschaft und weiterer Betroffener aufgenommen werden.

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