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Mehr Einnahmen und mehr Markt

Medienmitteilung

Der Entscheid des Stadtrats zur Vergabe der Plakatpacht im öffentlichen Grund ist gefallen. Ab 1. Juli 2013 werden sich insgesamt vier Firmen an der Bewirtschaftung der Plakatflächen auf öffentlichem Grund beteiligen.

8. November 2012

In der Ausschreibung vom Juni 2012 wurden sowohl grössere Lose als auch einzelne Standorte angeboten. Diese Aufteilung hat das Angebot und damit den Kreis der potenziellen Anbietenden weiter geöffnet. Insbesondere mit dem Angebot der einzelnen Standorte ist es gelungen, neue und auch kleinere Firmen anzusprechen.

Innert der Ausschreibungsfrist wurden sechs Angebote eingereicht. Ein Angebot musste mangels Erfüllung der Eignungskriterien ausgeschlossen werden, die übrigen Angebote waren gültig. Gemäss den Ausschreibungskriterien gehen die Zuschläge für die Nutzung der rund 1400 kommerziellen Plakatflächen an die Meistbietenden. Beim Auftrag zur Bewirtschaftung des städtischen Kulturplakatnetzes wird das wirtschaftlich günstigste Angebot berücksichtigt.

Die Lose 2 bis 5 gehen an die APG|SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, die Lose 1 und 6 (Plakatierung auf Bauwänden) sowie der Auftrag zur Bewirtschaftung der insgesamt 417 städtischen Kulturplakatstellen an die Clear Channel Schweiz AG. Die Einzelstandorte werden der APG|SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, der Clear Chanel Schweiz AG, der Glatttal Media GmbH und der Publicitas AG vergeben.

Mit den neuen Verträgen kann die Stadt Zürich die jährlichen Einnahmen in den Jahren 2013–2018 im Vergleich zu 2011 um rund 33 Prozent auf rund 2,6 Millionen Franken steigern. Zudem können sämtliche Dienstleistungen wie etwa die kostenlose politische und behördliche Plakatierung und auch die vergünstigten Plakatierungsmöglichkeiten im Format F4 weitergeführt werden.

Im Rahmen der Ausschreibung werden rund 200 Plakate im öffentlichen Grund abgebaut. Dies entspricht 10 Prozent des gesamten Volumens. Es handelt sich dabei um Plakatstellen, die werbetechnisch wenig interessant sind und auch den ästhetischen Anforderungen nicht mehr genügen.

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