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Neue Marktverordnung

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat den Erlass einer neuen Marktverordnung. Mit der neuen Verordnung sollen vor allem der Rahmen für die Verkaufszeiten erweitert und das Prinzip der Gleichbehandlung bei der Zuteilung der Standplätze gestärkt werden.

14. November 2012

Die neue Markverordnung ist auf eine Einzelinitiative zurück zu führen, welche die Ausdehnung der Verkaufszeiten am Abend zum Ziel hatte. Im Laufe der Beratungen der gemeinderätlichen Spezialkommission Polizeidepartement/Verkehr hat sich gezeigt, dass eine Totalrevision der Vorschriften über die Märkte vom 27. November 2002 sinnvoll ist. Stadtrat Daniel Leupi hat im vergangenen Sommer den Verordnungsentwurf interessierten Kreisen zur Vernehmlassung zugestellt. Der Stadtrat wird dem Gemeinderat nun eine neue Markverordnung vorlegen, bei der folgende Punkte besonders zu erwähnen sind:

  • Verkaufszeiten: Der Rahmen für die Verkaufszeiten soll erweitert werden, um Nachmittags- und Abendmärkte zu ermöglichen. Die angepassten Zeiten sollen zudem einen Abbau der Märkte bis zum Beginn der Nachtruhe gewährleisten.
  • Zuteilung der Standplätze: Grundsätzlich bestimmt die Stadtpolizei Ort und Ausmass der Standplätze sowie deren Zuteilung an die Marktfahrerinnen und Marktfahrer. Die Marktzuteilung erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien:
    - Gewähr für eine ordnungsgemässe Geschäftsführung;
    - Eignung des Marktangebots zur Förderung der Marktattraktivität für das Publikum;
    - bei gleichwertigen Markständen nach dem Los-, Wartelisten- und Rotationsprinzip.
    Bestehen bei bestimmten Marktstandorten Wartelisten und ist die jährliche Fluktuation in den letzten drei Jahren weniger als 20 Prozent, kommt bei gleichen oder gleichwertigen Markständen nach fünf Jahren das Rotationsprinzip zur Anwendung. Aufgrund des Rotationsprinzips nicht mehr berücksichtigten Marktständen werden nach Möglichkeit andere Marktstandorte angeboten. Bei der Vergabe von Tagesverkaufsplätzen kommt bei einem Überhang von Anbietern der Losentscheid in Frage.
  • Gebührenanpassung: Die neue Marktverordnung sieht eine Gebührenanpassung aufgrund der Teuerung vor. Zudem wird bei den Lebensmittelmärkten neu zwischen den begehrten Standorten in der Innenstadt und im Zentrum Oerlikon sowie den übrigen Gebieten unterschieden.

Weitere Regelungen

Die konkreten Orte und Termine der Märkte sollen künftig in den Ausführungsbestimmungen zur Marktverordnung geregelt werden, wobei an den bisherigen bewährten Standorten und Terminen grundsätzlich nichts geändert werden soll. Bewilligungen werden nur natürlichen Personen erteilt, da nur diese Gewähr für eine vorschriftsgemässe Markttätigkeit bieten. Da die Bewilligung persönlich und nicht übertragbar ist, wird dadurch die missbräuchliche Weitergabe von Bewilligungen verhindert.

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