Welche Sicherheit mit welchen Mitteln?
Medienmitteilung
Konzept «Sicherheit 2020»
Verschiedene Vorstösse des Gemeinderats beschäftigten sich über einen längeren Zeitraum hinweg mit der Sicherheitslage in der Stadt Zürich und dem Mittelbedarf der Stadtpolizei. Die Stadt Zürich verändert sich und mit ihr die Arbeit der Stadtpolizei. Im Konzept «Sicherheit 2020» werden diese Veränderungen sorgfältig analysiert und die Konsequenzen aufgezeigt. Insbesondere wird im Konzept dargelegt, welche Leistungen die Stadtpolizei erbringt und welcher Mittelbedarf sich daraus für eine weiterhin erfolgreiche Arbeit für die nächsten Jahre ableitet.
6. Dezember 2012
In der Stadt Zürich ist die Kriminalitätslage in den letzten Jahren gesamthaft betrachtet stabil geblieben. Entsprechend fühlt sich die Bevölkerung gemäss den gesamtstädtischen Umfragen sicher. Dass vor allem an Wochenenden in der Stadt Zürich rund um die Uhr Betrieb herrscht, darf als bekannt vorausgesetzt werden. Weniger oft beschrieben werden die Gründe dafür: Seit das neue kantonale Gastgewerbegesetz im Jahr 1998 in Kraft gesetzt wurde, hat sich die Anzahl der Gastrobetriebe, die auch nachts geöffnet sind, von 112 auf 640 erhöht. Parallel dazu wurde der öffentliche Verkehr in der Nacht ausgebaut. Zudem finden jährlich rund 1100 grössere und kleinere bewilligungspflichtige Veranstaltungen statt, meist in den Sommermonaten.
All dies führte in den letzten Jahren zu einer deutlichen Erhöhung der Arbeit der Stadtpolizei an den Wochenenden in den Stunden nach Mitternacht bis in die Morgenstunden. Immer häufiger wird die Polizei in dieser Zeit wegen Lärm, Trunkenheit und Gewaltdelikten gerufen.
Die Einsätze der Polizei an Fussballspielen und Grossveranstaltungen führten in den letzten Jahren zu einer Anhäufung von Überzeit, die über Jahre hinweg nicht mehr kompensiert werden konnte. Mit der Einführung der neuen schweizerischen Strafprozessordnung ist es der Staatsanwaltschaft zudem vermehrt möglich, untersuchungsrichterliche Einvernahmen an die Polizei zu delegieren, und die Beschuldigten haben neu das Recht auf den «Anwalt der ersten Stunde». Dies führt zu einer administrativen Mehrbelastung der Polizistinnen und Polizisten. Die Stadtpolizei soll auch in Zukunft in der Lage sein, den gesellschaftlichen Veränderungen der 24-Stunden-Gesellschaft Rechnung zu tragen. Die aktuelle, seit Jahren annähernd gleichbleibende Anzahl der Gewaltdelikte kann als Erfolg der Stadtpolizei gewertet werden. Dieser Wert soll gehalten bzw. weiter reduziert werden. Die Bevölkerung soll sich weiterhin sicher fühlen.
Im Konzept «Sicherheit 2020» wurde deshalb überprüft, ob und wo die Arbeit der Stadtpolizei optimiert und wo eine Verbesserung nur mit zusätzlichem Personal erreicht werden kann.
Ein internes Projekt der Stadtpolizei (KALA) führte dank internen Optimierungen zu einer Erhöhung der Frontpräsenz um rund acht Stellen. Trotzdem benötigt die Stadtpolizei künftig zusätzliche Stellen. Gründe dafür sind die nicht mehr weiter kompensierbare Überzeit, der Mehraufwand durch die neue Strafprozessordnung sowie die Präsenz an den neuralgischen Punkten der erwähnten 24-Stunden-Gesellschaft.
Mit dem nun berechneten zusätzlichen Stellenbedarf soll es möglich sein, die Überstunden weitgehend wieder mit Freizeit zu kompensieren und trotz dem Mehraufwand durch die neue Strafprozessordnung die nötige Zeit für die Bearbeitung der urbanen Kriminalität zu haben. Mit einem gezielten Ausbau der Polizeipräsenz in den Nachtstunden an den Wochenenden soll auch die Sicherheit während der Nacht im öffentlichen Raum aufrecht erhalten werden.
«Sicherheit 2020» skizziert aus den beschriebenen sicherheits- und personalpolitischen Gründen einen zusätzlichen Bedarf von 58 Stellen. Davon hat der Gemeinderat bereits 15 Stellen im Rahmen des Budgets 2012 bewilligt, 15 Stellen beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat im Rahmen des Voranschlags 2013. Der Soll-Stellenbestand würde mit diesen insgesamt 58 Stellen auf 1923 steigen.