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Neuer Dienstleistungsvertrag für ewz-Brennstoffzellen-Anlage

Medienmitteilung

Das ewz schliesst mit FuelCell Energy Solutions GmbH (FCES) einen Dienstleistungsvertrag für die Brennstoffzellen-Pilotanlage Grünau ab und stellt damit den Betrieb für die nächsten zehn Jahre sicher. Der Stadtrat hat den Vertrag genehmigt und für die zusätzlichen Brutto-Ausgaben von jährlich 145 000 Franken grünes Licht gegeben.

16. Januar 2013

Erfolgreicher Pilotbetrieb

Auf dem Weg in die 2000-Watt-Gesellschaft fördert und realisiert das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) neue Technologien zur Strom- und Wärmeproduktion. Ein Beispiel dafür ist die Brennstoffzellen-Pilotanlage, die das ewz seit November 2010 in der Energiezentrale Grünau erfolgreich betreibt. Ziel des Pilotprojektes ist es, die Brennstoffzellen-Technologie über mehrere Jahre in der Praxis zu erproben und zu testen. Die Anlage speist Strom ins ewz-Netz und Wärme ins Netz der Überbauungsgemeinschaft Grünau. Inzwischen hat sich die bisherige Lieferantin der Anlage aus dem Geschäft zurückgezogen, aber das ewz konnte mit dem Nachfolgeunternehmen FuelCell Energy Solutions GmbH einen Vertrag abschliessen. Damit kann der Betrieb für die nächsten zehn Jahre sichergestellt werden.

Stapelersatz für zehn Jahre gesichert

Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass das ewz in diesem pionierhaften Projekt entgegen der ursprünglichen Annahme weiterhin auf externe fachliche Unterstützung angewiesen ist. Ferner hat sich herausgestellt, dass der Ersatz des Stapels – dem Herzstück der Brennstoffzelle – voraussichtlich häufiger erfolgen muss als geplant und dass die Kosten dafür nicht wie erwartet mit dem Fortschritt der Technologie gesunken, sondern auf dem ursprünglichen Niveau geblieben sind. Alle allfällig notwendigen Wechsel des Brennstoffzellen-Stapels sind neben Service, Wartung und Unterhalt im neuen Dienstleistungsvertrag enthalten. Der Vertragsabschluss führt zu jährlich höheren Betriebskosten von 145 000 Franken. Damit das ewz den Pilotbetrieb entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss von 2008 weiterführen und die Verpflichtung zur Wärme- und Stromlieferung einhalten kann, sind der Vertragsabschluss und die höheren Ausgaben zwingend notwendig und daher gebunden. Daher hat sie der Stadtrat in eigener Kompetenz bewilligt.

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