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ZAS: Neuerungen per 1. Januar 2013

Medienmitteilung

Die Zentrale Ausnüchterungsstelle (ZAS+) hat per 1. Januar 2013 zwei wesentliche Neuerungen erfahren. Zum einen wurde der Betrieb auf sieben Tage pro Woche ausgedehnt. Zum andern führt seit dem 1. Januar 2013 auch die Kantonspolizei der ZAS+ Klienten und Klientinnen zu.

17. Januar 2013

Die Erweiterung der Öffnungszeiten auf sieben Tage pro Woche, jeweils von 22.00 bis 12.00 Uhr entspricht der Phase 3 des Pilotprojekts, wie sie in der Weisung des Stadtrats vom 23. November 2011 bereits festgehalten wurde. Damit müssen keine Personen mehr auf den Regionalwachen der Stadtpolizei ohne medizinisch geschultes Personal betreut und ausgenüchtert werden. Das Pilotprojekt soll am 1. April 2015 in einen definitiven Betrieb als Zürcher Ausnüchterungs- und Betreuungsstelle (ZAB) übergehen.

Zum andern hat die Kantonspolizei  zugesichert, ab Januar 2013 der ZAS+ Klienten und Klientinnen zuzuführen. Die von der Kantonspolizei zugeführten Klientinnen und Klienten erhalten die gleiche Gebührenrechnung wie jene, die von der Stadtpolizei in die ZAS+ gebracht werden. Die Kantonspolizei übernimmt zudem die Differenz zu den Vollkosten und allenfalls die nicht einforderbaren Beträge. Eine zentrale Stelle für die Ausnüchterung auf dem Gebiet der Stadt ermöglicht inskünftig auch Berauschte aus dem Hauptbahnhof und der Agglomeration unter der erforderlichen medizinischen Aufsicht auszunüchtern und ist auch angesichts des wachsenden Kostendruck bei Stadt und Kanton sinnvoll.

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