Spurabbau Utoquai: Stadtrat wünscht Klärung durch Verwaltungsgericht
Medienmitteilung
Der Zürcher Stadtrat hat sich erneut eingehend mit dem geplanten Spurabbau am Utoquai befasst. Er hält daran fest, dass der Spurabbau ohne Auswirkung auf den Verkehrsfluss umgesetzt werden kann. Der Regierungsrat war zu einem anderen Schluss gekommen. Der Stadtrat wünscht daher eine Klärung durch das Verwaltungsgericht.
28. Januar 2013
Seit zwei Wochen wird der Sechseläutenplatz umgestaltet und die dortige Infrastruktur erneuert. Die Stimmberechtigten hatten am 23. September 2012 den dafür notwendigen Objektkredit gutgeheissen. Nach dem positiven Volksentscheid beantragte die Stadt beim Regierungsrat die Genehmigung, eine von zwei Abbiegespuren vom Utoquai in die Schoeckstrasse aufzuheben. Die frei werdende Fläche soll teilweise zum Sechseläutenplatz geschlagen und für die vom Gemeinderat verlangte Veloführung genutzt werden. Diese Spur hatte für den Verkehrsfluss keine Bedeutung mehr, seit das Limmatquai 2006 für den Durchgangsverkehr gesperrt worden war.
Die Stadt hatte dem kantonalen Amt für Verkehr (AFV) dargelegt, dass es wegen des Spurabbaus zu keinem Rückstau auf dem Utoquai kommt. Dies bestätigte ein externes Gutachten, das auf Wunsch des AFV erstellt wurde. Am 29. Juli 2008 erteilte das AFV aufgrund einer fachlichen Prüfung seine grundsätzliche Zustimmung zum Projekt und erhob keine Einwendungen gegen den geplanten Abbau einer Abbiegespur.
Dass auf die zweite Abbiegespur verzichtet werden kann, zeigte sich auch in der Praxis: Sie diente vom Dezember 2009 bis April 2012 grösstenteils als Einfahrt zu den provisorischen Parkplätzen auf dem Sechseläutenplatz. Obwohl diese Spur somit weitgehend nicht zur Verfügung stand, kam es auf der verbleibenden Abbiegespur zu keinerlei Rückstau.
Der Regierungsrat des Kantons Zürich lehnte den Abbau einer Abbiegespur am Utoquai jedoch am 4. Dezember 2012 ab. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es wegen des Spurabbaus auf dem Utoquai Rückstaus gebe.
Zwischen der Beurteilung des Amts für Verkehr 2008 und dem Regierungsratsbeschluss vom Dezember 2012 haben sich jedoch keine neuen Sach- oder Rechtslagen ergeben. Auch hat der Stadtrat alle übergeordneten kantonalen Vorschriften und übergeordneten öffentlichen Interessen berücksichtigt. Nach eingehender Prüfung der Fakten ist der Stadtrat daher erneut zum Schluss gekommen, dass eine von zwei Abbiegespuren vom Utoquai in die Schoeckstrasse aufgehoben werden kann. Damit besteht zwischen dem Regierungsrat und dem Stadtrat eine Differenz. Der Stadtrat wünscht eine Klärung von dritter Seite. Er hat daher beschlossen, den Beschluss des Regierungsrats dem Verwaltungsgericht zur Beurteilung vorzulegen.