Mobile Menu

Navigation

Meta Navigation

Hilfsnavigation

Global Navigation

Altersheime der Stadt Zürich: Taxanpassungen per 1. Juli 2013

Medienmitteilung

Die Altersheime der Stadt Zürich sind eine gefragte Wohnform für hochbetagte Menschen in unserer Stadt. Die Sicherung dieses wichtigen Eckpfeilers der Altersversorgung erfordert eine vorausschauende Finanzierungsstrategie. Darum werden die Taxen per 1. Juli 2013 angepasst. Auch in Zukunft werden die Altersheime für alle finanzierbar bleiben.

27. Februar 2013

Die Resultate der Zufriedenheitsumfrage 2012 in den städtischen Altersheimen haben es gezeigt: Die 27 Altersheime der Stadt Zürich sind eine gefragte Wohnform für Menschen, die im fragilen Alter ein sicheres Zuhause in einer lebenswerten Umgebung benötigen. Mit ihrem vielfältigen Angebot decken die 27 professionell geführten Häuser den Bedarf von hochaltrigen Menschen nach Sicherheit, Unterstützung, Gemeinschaft, Lebensqualität und Selbstbestimmung.

Die städtischen Altersheime sind ein wichtiger Eckpfeiler der Altersversorgung der Stadt
Zürich. Dieses Angebot zu erhalten und weiterzuentwickeln, erfordert eine vorausschauende Finanzierungsstrategie und einen gezielten, wirkungsvollen und sorgfältigen Einsatz der vorhandenen Mittel.

Die Finanzierung der Pflege ist mit dem Pflegegesetz auf Bundes- und kantonaler Ebene neu geregelt worden. An den Pflegekosten beteiligen sich seit 1. Januar 2011 die Krankenkassen, die Betroffenen und die öffentliche Hand, die die Pflicht zur Restkostenfinanzierung hat. Aufgrund der dadurch entstandenen hohen finanziellen Zusatzbelastung für die Stadt Zürich und angesichts der weiterhin angespannten Finanzlage wird angestrebt, die Kosten der Hotellerie und Betreuung mittelfristig durch die Taxen zu decken.

Die letzte Taxanpassung im Bereich Hotellerie und Betreuung erfolgte vor dreieinhalb Jahren per 1. Januar 2010. Um generell eine höhere Kostendeckung zu erreichen und die gestiegenen Kosten auszugleichen, werden per 1. Juli 2013 die Hotellerietaxen in den städtischen
Altersheimen der Komfortkategorie 1 bis 3 um 10 Franken pro Tag erhöht. Die Hotellerietaxen der Einzimmerappartements bewegen sich neu zwischen 120 und 140 Franken pro Tag. Darin enthalten sind Leistungen wie Wohnen, Verpflegung, Reinigung, Waschen, Aufenthaltsräume, soziokulturelle Veranstaltungen und Aktivierungsmassnahmen sowie die Sicherstellung einer 24-Stunden-Bereitschaft des Pflegepersonals.

Für alle betagten Menschen finanzierbar

Die städtischen Altersheime werden auch in Zukunft für alle betagten Menschen der Stadt offenstehen. Weniger begüterte Menschen, die diese Kosten nicht selbst finanzieren können, haben Anspruch auf die gesetzlichen Zusatzleistungen zur AHV/IV.