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Prostitution: Erste Erfahrungen mit neuem Bewilligungsverfahren

Medienmitteilung

Seit dem 8. Januar 2013 findet ein neues Bewilligungsverfahren gemäss Prostitutionsgewerbeverordnung Anwendung. Die Einführung sowohl der Kontroll- und Beratungsgespräche als auch der Ticketautomaten erfolgte ohne Probleme.

7. März 2013

Die Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) ist ein wichtiges Instrument des Massnahmenpakets von Polizei, Sozialwesen und Gesundheitsbereich, mit dem die Stadt darauf hinarbeitet, dass das Prostitutionsgewerbe in stadtverträglicher Weise und unter Achtung der Menschenwürde ausgeübt werden kann.

Das neue Bewilligungsverfahren für die Strassenprostitution wurde am 8. Januar 2013 gestartet. Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung zur Strassenprostitution ist einerseits eine Prüfung der formellen Voraussetzungen (Handlungsfähigkeit, Erwerbsberechtigung, Krankenversicherung) durch die Mitarbeitenden der Fachgruppe Milieu- und Sexualdelikte der Stadtpolizei Zürich und andererseits ein Beratungsgespräch, das durch die Betreuerinnen von Flora Dora des Sozialdepartements der Stadt Zürich geführt wird.

Die Ticketautomaten sowohl am Sihlquai wie auch im Niederdorf wurden anfangs Januar 2013 in Betrieb genommen und werden von den Prostituierten regelmässig bedient.

Problemloser Start des neuen Bewilligungsverfahrens

Der Start zur Umsetzung der Prostitutionsgewerbeverordnung in Sachen Bewilligung und Kontrolle der Strassenprostitution ist ohne Probleme gelungen. Es sind bisher keine Fakten aufgetaucht, die eine Kurskorrektur notwendig machen würde.

In der Zeit vom 8. Januar bis zum 28. Februar 2013 wurden 124 Gesuche behandelt, woraus 113 Bewilligungen und 11 Ablehnungen (zehnmal mangels Nachweis einer Krankenkasse und einmal mangels Bargeld) resultierten. Wegen Verstössen gegen die PGVO musste eine Bewilligung wieder entzogen und sechs Entzugsandrohungen ausgesprochen werden.

Aus der Bewilligungserteilung resultierten Einnahmen von 4520 Franken und aus den Ticketautomaten Einnahmen von insgesamt 10 625.70 Franken.

Aufgrund der Strassenprostitution ausserhalb der bewilligten Strichzonen mussten allein im Kreis 4 im Berichtszeitraum 106 Verzeigungsrapporte (von insgesamt 164 in der ganzen Stadt) an das Stadtrichteramt Zürich verfügt werden. Es wird nicht nur gegen die Angebotsseite, sondern konsequent auch gegen die Nachfrageseite vorgegangen, was sich in den 46 Verzeigungsrapporten gegen Prostituierte und 53 Verzeigungsrapporten gegen Freier zeigt.

In den ersten zwei Monaten mit der neuen PGVO gingen noch keine Gesuche um Erteilung einer Bewilligung zum Betrieb eines Bordells ein. Die entsprechende Übergangsfrist dauert allerdings noch bis Ende Jahr.

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