Stadtspitäler: Zürcher Basisrate deckt Kosten nicht
Medienmitteilung
Der Stadtrat von Zürich ist mit der vom Regierungsrat des Kantons Zürich für die Stadtspitäler Waid und Triemli festgesetzten Basisrate nicht einverstanden. Diese ist deutlich tiefer als von den Spitälern beantragt und vermag die Betriebs- und Investitionskosten nicht zu decken. Bereits im Dezember 2011 hat der Stadtrat festgehalten, dass die provisorische Basisrate die effektiven Kosten nicht zu decken vermag. Dies führt künftig bei den Spitälern zu einem massiven Defizit und damit zur Gefährdung der Versorgungssicherheit. Die Stadt wird den Regierungsratsbeschluss voraussichtlich anfechten.
21. März 2013
Seit 1. Januar 2012 gilt für die Spitäler das Abrechnungssystem nach Fallpauschalen (DRG), welches festlegt, dass die Spitäler sowohl ihre Betriebskosten als auch die Investitionskosten durch die Fallpauschalen finanzieren müssen. Die Basisrate ist die Preisgrundlage für alle Fallpauschalen.
Das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich und die beiden Stadtspitäler haben der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich beantragt, bei der Festlegung der Basisrate eine Kategorie zu schaffen, welche den besonderen Leistungen der Stadtspitäler als Zentrumsspitäler mit teilweise hoher Spezialisierung gerecht wird. Das Stadtspital Waid beantragte bei der Gesundheitsdirektion eine Basisrate von 9890 Franken, das Triemli 10 690 Franken. Zudem sei die vom Triemli mit den drei grossen Versicherern Helsana, Sanitas und KPT ausgehandelte Basisrate (in der Höhe von 10 300 Franken) zu genehmigen. Der Regierungsrat hat jetzt die Basisrate undifferenziert für alle nicht-universitären Spitäler (mit Notfall) bei lediglich 9480 Franken festgesetzt und den vom Triemli ausgehandelten Vertrag nicht genehmigt. Die Zürcher Tarife liegen damit deutlich tiefer als in andern Kantonen.
Spezialisierte Leistungen, Zentrumsfunktionen und Investitionskosten ungenügend berücksichtigt
Das Stadtspital Triemli bietet in zahlreichen Disziplinen wie Kardiologie, Herzchirurgie, Onkologie, Augenchirurgie, Viszeral- und Gefässchirurgie, Urologie sowie Neuro- und Notfallchirurgie hochspezialisierte medizinische Leistungen auf teilweise universitärem Niveau. Das Triemlispital ist vergleichbar mit Spitälern in andern Kantonen wie beispielsweise den Kantonsspitälern Aarau, Luzern oder St. Gallen, die alle mit einer deutlich höheren Basisrate (von 10 210 bis 10 350 Franken) abrechnen können.
Das Stadtspital Waid erfüllt in der Akutgeriatrie eine wichtige Zentrumsfunktion, die mit der festgesetzten Basisrate nicht berücksichtigt wird. Zwei Drittel aller akutgeriatrischer Patientinnen und Patienten werden von andern Kliniken überwiesen. Es sind in erster Linie komplexe und behandlungsintensive Fälle, welche einen längeren Spitalaufenthalt nötig machen. Im Schnitt sechs bis acht Tage länger, als er durch die Fallpauschalen abgegolten wird.
Die Spitäler müssen mit den Fallpauschalen nicht nur ihre Betriebskosten, sondern auch ihre Investitionen selbstständig finanzieren können. Dies ist mit der festgelegten Basisrate nicht möglich. Auch die Abgeltungen für die Facharztweiterbildung, welche grundlegend für die zukünftige medizinische Versorgung ist, decken die Aufwendung der Spitäler nicht. Es drohen Sparmassnahmen an der Infrastruktur und den medizinischen Geräten, was längerfristig die Versorgungssicherheit gefährdet, welche der Kanton sicherstellen muss. Dabei steht er in einem Zielkonflikt zwischen seiner Versorgungsaufgabe und seinem Sparauftrag.
Stadt erwägt rechtliche Schritte
Der Entscheid des Zürcher Regierungsrates ist für den Stadtrat nicht nachvollziehbar. Die Spitäler haben die beantragte Basisrate detailliert begründet und mit fundierten Zahlen belegt. Mit der nun vom Regierungsrat deutlich zu tief angesetzten Basisrate können die Spitäler ihre Betriebs- und Investitionskosten nicht selbst finanzieren. Das Gesundheits- und Umweltdepartement der Stadt Zürich prüft nun gemeinsam mit den Stadtspitälern, den Regierungsratsbeschluss beim Bundesverwaltungsgericht anzufechten.