Stadtspitäler: Beschwerde gegen zu tief angesetzte Basisrate wird eingereicht
Medienmitteilung
Die vom Regierungsrat festgesetzte Basisrate berücksichtigt die von den beiden Stadtspitälern aufgrund ihrer Leistungsaufträge erfüllten Aufgaben nicht. Das Gesundheits- und Umweltdepartement erhebt deshalb beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde.
17. April 2013
Die beiden Stadtspitäler Waid und Triemli, als Zentrumsspitäler mit hoher, teilweiser universitärer Spezialisierung, übernehmen unverzichtbare Aufgaben in der kantonalen und überkantonalen Gesundheitsversorgung. Die vom Zürcher Regierungsrat festgesetzte Basisrate liegt wesentlich tiefer, als sie andere Kantone für Spitäler mit vergleichbaren Leistungen festlegen. So können beispielsweise die Kantonsspitäler Aarau, Luzern, St. Gallen sowie die Geriatrische Klinik St. Gallen alle mit einer deutlich höheren Basisrate abrechnen.
Trotz grosser Effizienzsteigerung der Spitäler vermag die Basisrate die effektiven Kosten nicht zu decken, und sowohl vergangene wie künftige Investitionen können mit der zu tiefen Basisrate nicht finanziert werden. Dies führt künftig bei den Spitälern zu einem massiven Defizit und damit zur Gefährdung der Versorgungssicherheit.
Claudia Nielsen, Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements der Stadt Zürich, wird deshalb beim Bundesverwaltungsgericht gegen diesen Entscheid Beschwerde einreichen. Die Stadt Zürich geht davon aus, dass noch weitere Spitäler gegen diesen Entscheid Beschwerde einreichen werden, und rechnet mit einem mehrmonatigen Verfahren.