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Rekurs gegen Kunsthaus-Erweiterung

Medienmitteilung

Gegen die Baubewilligung für die Erweiterung des Kunsthauses ist beim Baurekursgericht des Kantons ein Rekurs eingegangen. Das Gericht verzichtet einstweilen auf ein Vernehmlassungsverfahren. Die Planungsarbeiten laufen weiter.

11. Juli 2013

Das Baurekursgericht verzichtet vorerst auf ein Vernehmlassungsverfahren. Dies deutet darauf hin, dass der Rekurs formal überprüft wird. Tatsächlich ist die Rekurrentin, Archicultura, bisher auf dem Platz Zürich kaum aktiv tätig gewesen. Das Baurekursgericht dürfte nun prüfen, ob die Stiftung überhaupt für einen Rekurs legitimiert ist. Die Rekursfrist läuft anfangs nächster Woche ab.

Im  Rekurs werden verschiedene, bereits bekannte Argumente gegen das Projekt aufgenommen. So wird die Frage des Denkmalschutzes moniert. Dazu gibt es bereits einen Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts. Auch das Volumen wird als zu gross kritisiert. Dies ist jedoch bereits im Gestaltungsplan geregelt, der rechtskräftig ist.

Ob dieser Rekurs den Baubeginn zu verzögern vermag, ist heute nicht abzuschätzen.

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