Erweiterung Kunsthaus Zürich: Rekurrentin ist nicht legitimiert
Medienmitteilung
Das Baurekursgericht hat der einzigen Rekurrentin gegen die Baubewilligung für die Erweiterung Kunsthaus Zürich die Legitimation für einen Rekurs abgesprochen.
15. August 2013
Die Stiftung für Orts- und Landschaftsbildpflege, Archicultura, aus Luzern sei mangels einer erkennbaren räumlichen Beziehung zum Bauvorhaben und mangels Nachweis einer gesamtkantonalen Tätigkeit nicht zur Beschwerde legitimiert, weshalb auf den Rekurs nicht einzutreten sei, hat das Baurekursgericht des Kantons Zürich in seinem Entscheid vom 26. Juli 2013 festgehalten. Die Frist für einen möglichen Weiterzug der Beschwerde ans Verwaltungsgericht dauert wegen der laufenden Gerichtsferien bis Mitte September.
Das Amt für Hochbauten führt die Planung für die Kunsthaus-Erweiterung fort. Der Baubeginn ist für das letzte Quartal 2013 vorgesehen. Die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus, die in der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) zusammengeschlossen sind, hoffen, dass die rekurrierende Stiftung auf einen Weiterzug verzichtet, da eine allfällige Bauverzögerung zu Mehrkosten führen könnte. Die EGKE ist überzeugt, dass die wesentlichen Argumente gegen das Erweiterungs-Projekt bereits in früheren Verfahren, wie etwa dem Gestaltungsplan, behandelt wurden und eine entsprechende Beschwerde als nicht aussichtsreich gilt.