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Alles Wurst oder was? Grillschäden in Parkanlagen sichtbar gemacht

Medienmitteilung

Es ist nicht egal, wenn der Rasen wegen Einweggrills ins Gras beisst. Es ist teuer. Und Grün Stadt Zürich zeigt Flagge: Gärtnerinnen und Gärtner haben in ausgewählten Parkanlagen der Stadt jedes Brandloch im Rasen mit einer Grillfahne bestückt, um auf die Schäden durch Einweggrills und die Kosten für die Instandstellung des Rasens aufmerksam zu machen.

20. August 2013

Die Idee zur Sensibilisierungskampagne wurde zusammen mit der Festivalleitung des Zürcher Theaterspektakels entwickelt. Nebst Teilen des Arboretums und des Zürichhorns, der Bäckeranlage und der Fritischiwiese werden auch auf der Landiwiese die Brandlöcher mit Grillfahnen bestückt. Damit die Parkanlagen weiterhin Zürichs grüne Oasen bleiben.

Wenn Grillieren, dann richtig: langbeinig und rücksichtsvoll

Flyer machen darauf aufmerksam, dass Grillieren in Parkanlagen nicht grundsätzlich verboten ist, dass dafür jedoch nur Geräte verwendet werden sollten, deren Grillschale mehr als 30 cm Abstand zum Boden aufweist, um den Rasen nicht zu versengen. Offenes Feuer ist gemäss der Allgemeinen Polizeiverordnung nicht gestattet. Wer grilliert, nimmt Rücksicht auf andere, löscht die Glut und entsorgt sie in den bereitstehenden Abfallbehältern.

Instandstellungskosten im Verhältnis 1:10

Auf den Grillfahnen werden die Kosten für einen durchschnittlichen Grillplausch mit einem Einweggrill jenen für die Instandstellung des Rasens gegenübergestellt. Ein Grillabend mit Würsten, Chips, Brot, Salat, Getränken und Einweggrill kommt dabei auf gut 30 Franken zu stehen. Die Rasenreparaturkosten hingegen betragen 300 Franken pro Brandloch.