Utoquai-Urteil: Es gilt nach wie vor abzuwarten
Medienmitteilung
Der Entscheid des Verwaltungsgerichts bestätigt die Haltung des Stadtrats zum Strassenbauprojekt Utoquai. Der Rechtsweg ist aber noch nicht abgeschlossen, über die weitere Planung lässt sich daher noch nichts sagen.
29. August 2013
Der Stadtrat hatte am 25. Januar 2013 beim Verwaltungsgericht eine Beschwerde gegen den Entscheid des Regierungsrats vom 4. Dezember 2012 eingereicht, der den geplanten Spurabbau am Utoquai in Zusammenhang mit der Neugestaltung des Sechseläutenplatzes abgelehnt hatte. Der Stadtrat wünschte eine Klärung der Sachlage durch das Verwaltungsgericht.
Der Stadtrat ist zufrieden, dass dieser Schritt zur Klärung erfolgt ist. Heute hat das Verwaltungsgericht die Öffentlichkeit darüber informiert, dass es die Beschwerde der Stadt gutheisse und der Beschluss des Regierungsrats aufzuheben sei. Es gilt nun, den Entscheid des Regierungsrats über das weitere Vorgehen abzuwarten. Unabhängig vom Ausgang ist der Stadtrat überzeugt, dass die gute Zusammenarbeit mit dem Regierungsrat weiter fortgesetzt wird.
Der Bau des Sechseläutenplatzes geht weiter ohne Einbezug der allenfalls frei werdenden Fläche im Utoquai. Für deren Planung wartet das Tiefbauamt das Ende des Rechtswegs ab.