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Finanzielle Unterstützung für Syrien-Flüchtlinge

Medienmitteilung

Stadtrat beantragt 100 000 Franken Nothilfe

Die Stadt Zürich soll die Nothilfe-Aktion des Schweizerischen Roten Kreuzes für syrische Flüchtlinge in Jordanien mit 100 000 Franken unterstützen. Das beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat.

11. September 2013

Das Schweizerische Rote Kreuz startete im Oktober 2012 ein Hilfsprogramm für besonders bedürftige syrische Flüchtlingsfamilien in Jordanien. Es sieht eine finanzielle Unterstützung von rund 1600 Familien in zwei jordanischen Städten mit monatlich je 135 Franken vor. Mit diesem Betrag sollen die Flüchtlinge die Kosten für die Miete einer Unterkunft, für Wasser, Nahrungsmittel und Strom bezahlen können. Wenn möglich soll Flüchtlingskindern auch der Schulbesuch ermöglicht werden. Für die Vergabe der Mittel hat das SRK vier Kriterien erarbeitet, von denen mindestens eines erfüllt sein muss: Unterstützt werden Familien mit einem weiblichen Oberhaupt, mit kranken, verletzten oder behinderten Mitgliedern, mit vier oder mehr Kinder oder mit Kindern unter fünf Jahren. Die erste Phase des Hilfsprogramms endet diesen Monat, das SRK möchte das Projekt wegen der nach wie vor prekären Situation fortführen und ist auf weitere finanzielle Mittel angewiesen.

Dringliche Behandlung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, das Hilfsprogramm des SRK mit 100 000 Franken zu unterstützen; der Gemeinderat hatte mit dem Budget 2013 einen Betrag in dieser Höhe unter dem Titel «Humanitäre Hilfe im Ausland» bewilligt. Weil die Zahl der Syrien-Flüchtlinge in den letzten Wochen wieder deutlich zugenommen hat, möchte der Stadtrat, dass das Geld so schnell wie möglich ausbezahlt werden kann. Stimmt der Gemeinderat zu, soll er diesen Beschluss gemäss dem Antrag des Stadtrats deshalb dringlich erklären, was bedeutet, dass ein Referendum nicht möglich ist. Dieses Vorgehen wurde bereits früher bei der Humanitären Hilfe gewählt, so zum Beispiel 2011, als der Gemeinderat 150 000 Franken Nothilfe im Zusammenhang mit der Dürrekatastrophe in Ostafrika bewilligte. Damit der dringliche Beschluss zustande kommt, braucht es die Zustimmung von mindestens vier Fünfteln der anwesenden Ratsmitglieder. Im Fall der Nothilfe für Ostafrika fehlte für die Dringlichkeitserklärung eine Stimme, die Referendumsmöglichkeit wurde aber nicht genutzt.

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