Erweiterung Kunsthaus Zürich: Stiftung zieht Rekurs ans Verwaltungsgericht weiter
Medienmitteilung
Nachdem das Baurekursgericht der Stiftung Archicultura die Rekurs-Legitimation abgesprochen hat, zieht diese den Rekurs nun ans Verwaltungsgericht weiter. Die Bauherrschaft bedauert dieses Vorgehen. Durch den Weiterzug ist mit einer Verzögerung des Baubeginns zu rechnen.
17. September 2013
Die Bauherrschaft – die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus, zusammengeschlossen in der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) – nimmt mit Bedauern vom Vorgehen der in Luzern ansässigen Stiftung Archicultura Kenntnis. Diese will den Rekurs gegen das Bauprojekt Erweiterungsbau Kunsthaus Zürich ans Verwaltungsgericht weiterziehen, obwohl das Baurekursgericht Ende Juli auf den Rekurs nicht eingetreten ist und der Stiftung die Rekurs-Legitimation abgesprochen hat. Die von Archicultura vorgebrachten wesentlichen Argumente gegen den Erweiterungsbau wurden bereits im bisherigen Projektverlauf, wie etwa dem Gestaltungsplan, behandelt.
Durch den Weiterzug wird sich der Baustart für die Kunsthaus-Erweiterung aller Voraussicht nach verzögern. Die Dauer der Verzögerung hängt vom weiteren juristischen Verfahren rund um den Weiterzug ab und lässt sich somit nicht vorhersagen. Eine Verzögerung des Baustarts, der ursprünglich für das vierte Quartal 2013 geplant war, ist mit Mehrkosten verbunden. Deren Höhe hängt von der Dauer der Verzögerung ab und lässt sich damit ebenfalls nicht vorhersagen.