Keine Gestaltungsplanpflicht für SBB-Areal Tiefenbrunnen
Medienmitteilung
Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat, die Einzelinitiative für eine Gestaltungsplanpflicht auf dem SBB-Areal Tiefenbrunnen teilweise für ungültig zu erklären und den gültigen Teil des Initiativbegehrens abzulehnen.
18. September 2013
Die Einzelinitiative von Urs Frey fordert für das SBB-Areal am Bahnhof Tiefenbrunnen eine Gestaltungsplanpflicht und begründet dies einerseits mit der Notwendigkeit, die Bebauung mit den Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs abzustimmen. Darüber hinaus solle die Nutzung auf dem Areal in Koordination mit den Planungen auf den benachbarten, seeseitigen Parzellen erfolgen, und schliesslich solle die Überbauung des fraglichen Areals städtebaulich und architektonisch besonders gut gestaltet werden.
Initiative teilweise ungültig
Der Stadtrat erklärt die Forderung nach einer Koordination mit den Planungen auf den benachbarten Parzellen für ungültig, da heute noch nicht feststeht, ob in dieser Freihaltezone dereinst überhaupt und allenfalls mit welchen Bauvolumina gebaut werden darf. Eine so begründete Gestaltungsplanpflicht stellt eine Eigentumsbeschränkung ohne gesetzliche Grundlage im übergeordneten Recht dar und ist verfassungswidrig.
Ablehnung der gültigen Initiativbestandteile
Die weiteren Forderungen der Initiative sind rechtlich gültig, werden vom Stadtrat aber abgelehnt. Für das Areal besteht bereits seit mehreren Jahren eine mit dem Planungs- und Baugesetz konforme Nutzungsordnung. Im Rahmen der dort festgelegten Regelbauweise können die Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs angemessen berücksichtigt werden. Aus planerischer oder städtebaulicher Sicht ist eine Gestaltungsplanpflicht für die angemessene Ausgestaltung des Areals ebenfalls nicht notwendig.
Die Einzelinitiative wird nun vom Stadtrat an den Gemeinderat zur Beratung überwiesen.