McDonald's an der Rämistrasse erhält Bewilligung mit Auflagen
Medienmitteilung
Die Stadt Zürich hat der McDonald's Suisse Development Sàrl eine Baubewilligung mit Auflagen für ihre Pläne für einen Restaurationsbetrieb an der Rämistrasse 36 erteilt.
24. September 2013
Die Bausektion der Stadt Zürich bewilligt das Bauvorhaben der McDonalds Suisse Develop-ment Sàrl an der Rämistrasse 36 nach eingehender Prüfung und verbunden mit Auflagen.
Da das Gebäude an der Rämistrasse 36 sowie die Nachbarliegenschaften denkmalpflege-risch wertvoll sind, müssen sämtliche Bauten und Anlagen so gestaltet werden, dass der Gebietscharakter gewahrt bleibt und eine gute Gesamtwirkung erzielt wird. Das bedeutet unter anderem, dass Eingriffe an der Fassade oder am Dach Rücksicht auf die bestehende heterogene Gebäudekulisse um den Heimplatz nehmen müssen.
Bei der ordnungsgemässen Ausführung der Bauarbeiten ist die geplante Umnutzung aus Sicht der Denkmalpflege möglich. Weitere Auflagen betreffen die Verkehrssicherheit, die Anforderungen an das Gebäude, die Räume und den öffentlichen Grund, hygienische und energetische Anforderungen, Sicherheitsanforderungen, Umwelt- und Brandschutzanforde-rungen sowie Auflagen zur Bauinstallation und -ausführung. Diese Auflagen müssen vor Baubeginn erfüllt sein.
Rekursberechtigte Parteien können innert 30 Tagen nach Erhalt des Bauentscheids beim Baurekursgericht gegen den Entscheid der Bausektion rekurrieren.