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Ein Quartierentwicklungsleitbild für Wollishofen

Medienmitteilung

Das Amt für Städtebau hat am Dienstag in der Kirche auf der Egg das Quartierentwicklungsleitbild Wollishofen der Öffentlichkeit vorgestellt, das es zusammen mit Quartiervertreterinnen und -vertretern erarbeitet hat. Mit den darin definierten Zielen soll die künftige Entwicklung gesteuert werden.

25. September 2013

Wollishofen gilt durch die Nähe zum See und zu weiteren Naherholungsräumen sowie wegen seinen familienfreundlichen Siedlungen als sehr beliebtes Wohnquartier. In den bestehenden Siedlungen ist das Verdichtungspotenzial, wie andernorts in Zürich, oft noch nicht ausgeschöpft. Die zunehmende räumliche Dichte, die sich in voluminösen, hohen Bauten und dem Verlust von Grünräumen zeigt, macht der Bevölkerung Angst. Ziel ist es, die bauliche Erneuerung quartiergerecht zu steuern und eine massvolle Verdichtung zu ermöglichen, bei der die bestehenden Qualitäten erhalten bleiben. Aufmerksamkeit verdienen die im Zuge der Verdichtung notwendigen Infrastrukturen, etwa Schulen, Freiräume und Vernetzungen.

Im Rahmen des Legislaturschwerpunkts «Stadt und Quartiere gemeinsam gestalten» fanden zwei Workshops im Quartier statt. An den Veranstaltungen im November 2011 und im März 2012 diskutierten rund vierzig Interessenvertreterinnen und -vertreter aus Wollishofen mit städtischen Mitarbeitenden und externen Expertinnen und Experten über die zukünftige Entwicklung ihres Quartiers. Die Stadt nahm die Anliegen und Hinweise aus der Bevölkerung sowie die Erkenntnisse zu den städtebaulichen Untersuchungen als Grundlage für das Quartierentwicklungsleitbild auf.

Das Quartierentwicklungsleitbild richtet sich an alle, die sich für das Quartier Wollishofen interessieren. Es unterstützt insbesondere Planende und Projektierende bei ihrer Arbeit, indem es die heutigen räumlichen Merkmale und Potenziale benennt sowie Ziele für die künftige Entwicklung formuliert. Das Leitbild ist wegleitend für die Arbeit der Verwaltung und bildet eine von mehreren Grundlagen für die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung.