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Sehenswerte Hausmalereien in Zürich-Riesbach

Medienmitteilung

Das Doppel-Mehrfamilienhaus an der Ecke Dufourstrasse 36 / Kreuzstrasse 11 in Zürich-Riesbach wird neu in das Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte aufgenommen. Bei einer umfassenden Innenrenovation 2012/2013, die vom Amt für Hochbauten begleitet wurde, fand man im Bereich der beiden Hauseingänge des Mehrfamilienhauses sehens- und schützenswerte Dekorationsmalereien.

23. Oktober 2013

Das neue Schutzobjekt befindet sich im Portfolio der Liegenschaftenverwaltung der Stadt Zürich, die sich als Eigentümerin damit einverstanden erklärte, das Foyer beim Eingang zur Dufourstrasse 36 sorgfältig restaurieren zu lassen sowie die Eingangshalle an der Kreuzstrasse 11 in Anlehnung an ihre ursprüngliche Farbigkeit neu zu fassen. Die Instandsetzung beider Eingangsbereiche sowie der Treppenhäuser und der Wohnzimmer wurde durch die Denkmalpflege unterstützt und durch eine ausgewiesene Restauratorin und ihr Team fachgerecht ausgeführt.

Innenbau zuvor nicht berücksichtigt

Die Baubewilligung für das Haus wurde 1892 von der Gemeinde Riesbach erteilt. Der relativ einfach strukturierte und dekorierte Bau stach im Strassenbild nicht weiter hervor und gab bei den Arbeiten zur Festsetzung des kommunalen Inventars keinen Anlass zur Aufnahme in die Liste der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte. Die Beurteilung erfolgte lediglich aufgrund eines Augenscheins, von Literaturangaben und des Sichtens der Baueingabepläne. Das Innere der Häuser wurde damals nicht besichtigt.

Kunst- und kulturhistorisch hochwertige Innenausstattung

Nun zeigte sich bei den Renovationsarbeiten 2012/2013, dass sowohl die Eingangshallen als auch die Wohnungen des Mehrfamilienhauses sehr grosszügig konzipiert und reich mit Dekor versehen sind. Im Vergleich zu Dekorationsmalereien in zeitgleich erstellten Empfangshallen sind die Farbenvielfalt und der Formenreichtum hier sehr augenfällig. Die Kriterien an ein schützenswertes Objekt werden insbesondere durch die kunsthandwerklich bedeutende Ausstattung ausreichend erfüllt und bestätigen die Aufnahme der Liegenschaft an der Dufourstrasse 36 / Kreuzstrasse 11 in das Inventar der kunst- und kulturhistorischen Schutzobjekte von kommunaler Bedeutung.

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