Teil-Bewilligung für Bau-Projekte des Universitätsspitals
Medienmitteilung
Bewilligung für unterirdische Technikzentrale, Verweigerung für Modulbau
Für den Bau der Technikzentrale hat die Stadt eine Ausnahmebewilligung erteilt, der Modulbau konnte hingegen nicht bewilligt werden. Grund: Das für zwanzig Jahre geplante Provisorium soll in der Freihaltezone erstellt werden, in einem denkmalpflegerisch und für das Quartier äusserst wertvollen Park. Der Park und die überkommunal inventarisierten Spitalgebäude würden durch den sechsgeschossigen Bau massiv und auf Jahrzehnte hinaus beeinträchtigt.
29. Oktober 2013
Die Bausektion des Stadtrats stützt sich auf das geltende Recht und konnte das Gesuch des Kantons, im Park ein Provisorium zu erstellen, nicht bewilligen. Der Spitalpark wurde einerseits zum Schutz des kantonalen Gartendenkmal-Inventarobjekts als Freihaltezone ausgeschieden, andererseits hatte man mit dieser Zonenordnung einen für die Öffentlichkeit zugänglicher Aufenthalts- und Erholungsraum geschaffen. Zudem hat der Park eine wichtige Funktion als «grüne Lunge» des Quartiers.
Die Bausektion stellte fest, dass die benötigten Flächen nicht zwingend am vorgesehenen Standort realisiert werden müssen; der Kanton Zürich selbst hatte zu einem früheren Zeitpunkt bereits einen möglichen Alternativstandort angeführt.
Dass nach Einschätzung der städtischen Baubehörde die Erteilung einer Bewilligung unter den gegebenen Umständen als schwierig eingeschätzt wurde, hatte die Stadt dem Kanton im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens schon vor rund zwei Jahren mitgeteilt. Die baurechtlichen Bestimmungen sind unmissverständlich und erlaubten es der Bausektion nicht, in diesem Fall eine Ausnahme zu machen.