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Aufhebung von Veranstaltungskontrollen an Festanlässen

Medienmitteilung

Bis anhin hat das Amt für Baubewilligungen der Stadt Zürich an Festanlässen Fahrnisbauten hinsichtlich der Bauauflagen kontrolliert. Durch gesetzliche Änderungen fällt diese Kontrolle in Zukunft weg, womit der Bewilligungsprozess vereinfacht wird und die Gebühren gesenkt werden können.

11. November 2013

Festanlässe in der Stadt Zürich, wie das «Züri Fäscht» oder das Knabenschiessen, unterliegen einer polizeilichen Bewilligung. Das Büro für Veranstaltungen des Polizeidepartements koordiniert die Vernehmlassung mit den verschiedenen städtischen und kantonalen Amtsstellen und erhebt von diesen die jeweiligen Bewilligungsauflagen, u. a. zum Brandschutz und zu den Bauauflagen.

Die Abteilung Baukontrolle des Amts für Baubewilligungen (AfB) kontrollierte bis anhin an Festanlässen die Fahrnisbauten wie Zelte, Bühnen und Tribünen sowie die Zugänge, Treppen, Geländer und allenfalls den Unterbau von Fahrgeschäften («Chilbibahnen»).

Mit dem Neuerlass der Allgemeinen Polizeiverordnung und der Aufhebung der Verordnung über die Benutzung des öffentlichen Grunds (VBöGS) entfällt die Rechtsgrundlage für diese Kontrollen per 1. Januar 2014. Damit entfallen sowohl die Pflicht als auch das Recht, diese Kontrollen vor Ort durchzuführen.

Keine Änderung in der Haftungsfrage

Durch den Wegfall der Kontrolltätigkeit wird der Bewilligungsprozess für Veranstaltungen vereinfacht bzw. kundenfreundlicher. Zudem entfällt der administrative Aufwand für das einreichen des Meldeblatts und die Gebühr für die Kontrolle durch das AfB. Keine Änderung gibt es hinsichtlich der Haftung. Denn die Sicherheit von Besuchenden, Helfenden, Mitarbeitenden sowie der Öffentlichkeit liegt wie bis anhin in der alleinigen Verantwortung der Bewilligungsinhabenden und Betreibenden. Ebenfalls gleich bleibt das Bewilligungsverfahren, d. h. die Gesuchsstellenden erhalten eine Bewilligung, verbunden mit Auflagen zu verschiedenen Sicherheitsaspekten, die zu erfüllen sind.

Damit sich die Gesuchsstellenden ausführlich über die geltenden Sicherheitsbestimmungen und erforderlichen Massnahmen informieren können, hat das Amt für Baubewilligungen ein Merkblatt erstellt. Zudem wurde eine Präsentation erarbeitet, die auf häufig vorkommende Mängel aufmerksam macht und aufzeigt, wie diese vermieden werden können.