Baustopp in der Innenstadt während des Weihnachtsverkaufs
Medienmitteilung
Eingeschränkte städtische Baustellen vom 2. Dezember bis 6. Januar 2014
Wie jedes Jahr erlässt das Tiefbauamt für die Innenstadt Zürichs einen Baustopp bei städtischen Baustellen während der Zeit des Weihnachtsverkaufs. Die Einschränkung gilt von Montag, 2. Dezember 2013, bis Montag, 6. Januar 2014.
21. November 2013
Damit keine Baustelle in der Innenstadt die vorweihnachtlichen Aktivitäten behindert, erlässt das Tiefbauamt der Stadt Zürich für die Innenstadt jeweils eine Einschränkung für neue und bestehende städtische Baustellen. Ab Montag, 2. Dezember, dürfen keine neuen Baustellen mehr begonnen werden, und alle laufenden Baustellen müssen ab Freitagabend, 29. November 2013, stillgelegt und so aufgeräumt sein, dass sie keine Behinderung darstellen. Diese Einschränkung gilt für das Gebiet Uraniastrasse, Talstrasse, Bürkliplatz, Bellevue, Rämistrasse, Seilergraben, Central und Bahnhofplatz.
Ausnahme: Vor dem Stadthaus (am Stadthausquai zwischen Kappelergasse und Durchgang Fraumünster) werden die Bauarbeiten erst am 13. Dezember 2013 eingestellt.
Der vorübergehende Baustopp gilt nicht für Notfälle sowie für kleine Baustellen, die sich nicht im Einkaufsverkehr befinden.