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Fördermassnahmen koordiniert mit Kanton und Bund

Medienmitteilung

Stadtrat ändert Bestimmungen für Beiträge aus Stromsparfonds

Der Stadtrat hat bei den Fördergeldern aus dem Stromsparfonds für Sonnenkollektor-, Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen Änderungen beschlossen. Sie betreffen die Höhe der Beitragssätze, den Umfang der Förderung, die Berechnungsgrundlagen und die Abwicklung. Gesuche für Fördergelder sollen in Zukunft vermehrt an Kanton und Bund gelangen, und die kommunale Förderung erfolgt subsidiär. Eine stärkere Anlehnung der Verfahren an Bund und Kanton trägt ebenfalls dazu bei, dass sich der administrative Aufwand für die Stadt Zürich vermindert.

27. November 2013

Gesunkene Investitionen, wirtschaftlichere Anlagen

Der Stromsparfonds der Stadt Zürich (SSF) beruht auf einem Gemeindebeschluss von 1989, wonach die Stadt die rationelle Verwendung von Energie fördern soll. Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) speist diesen mit 10 Prozent der budgetierten Gewinnablieferung an die Stadtkasse. Bis Ende 2012 waren die jährlichen Einlagen in etwa gleich hoch wie die ausbezahlten Förderbeitrage. In den letzten Jahren sind die Investitionskosten von Photovoltaik-, Solar- und Wärmepumpenanlagen kontinuierlich gesunken, und die Anlagen sind wirtschaftlicher geworden. Dies dürfte mit ein Grund sein, weshalb die Gesuche für Photovoltaik- und Wärmepumpenanlagen rasant angestiegen sind. Damit geht neben der grösseren Beanspruchung des Stromsparfonds auch ein höherer administrativer Aufwand einher. Korrekturen bei den Fördermodellen sind daher unumgänglich, vor allem bei den Pauschalbeiträgen.

Bei Sonnenkollektoren ist Kanton gefragt

Die Förderung von Sonnenkollektoren soll zwischen Stadt und Kanton koordiniert sein, denn dieser richtet zusätzlich zu den kommunalen ebenfalls Förderbeiträge aus. Gesuche sollen inskünftig an den Kanton gerichtet werden. Heisst dieser ein Gesuch gut, gewährt der SSF ohne weitere Prüfung zusätzlich zum kantonalen Beitrag 100 Franken pro Quadratmeter Kollektorfläche. Für Gesuchstellende resultiert insgesamt ein ungefähr gleich hoher Betrag wie vorher, aber für den SSF reduziert sich der administrative Aufwand erheblich, und finanziell wird er gegenüber heute um zwei Drittel entlastet.

Für Photovoltaik mehr vom Bund

Bei den Photovoltaik-Anlagen hat sich die Ausgangslage auf Bundesebene wesentlich verändert. An die Stelle der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) treten für Anlagen bis 10 kW Einmalvergütungen, und für Anlagen zwischen 10 und 30 kW können Gesuchstellende zwischen Einmalvergütung und einem Platz auf der KEV-Warteliste wählen. Bei Einmalvergütung belaufen sich die Beiträge auf rund 35 Prozent der so genannten Referenz-Investitionskosten. Neu besteht auch die Möglichkeit, den Strom ganz oder teilweise selber zu verbrauchen. Die heutige Förderpraxis des Bundes ist nahezu deckungsgleich mit der bisherigen Praxis des SSF. Daher verzichtet der SSF auf die Förderung dieser Anlagen und beschränkt sich auf solche mit Leistungen über 30 kW. Der Fördersatz soll wie beim Bund 35 Prozent betragen. Eine teilweise Verlagerung vom SSF zum Bund drängt sich auf, denn die Zürcher Stromkonsumentinnen und -konsumenten steuern über die KEV-Abgabe bereits etwa 10 Millionen Franken pro Jahr an die Finanzierung des Bundes bei.

Bei Wärmepumpen anders rechnen

Die Förderbeiträge für Wärmepumpen werden ab Anfang 2014 nach einer neuen Methode berechnet, die den Aufwand für die Abwicklung der Gesuche deutlich reduziert. Massgebend sind die Mehrkosten der Wärmepumpen gegenüber einer herkömmlichen Heizanlage und die Menge Treibhausgas, die sich damit vermeiden lässt. Für besonders energieeffiziente Anlagen winkt ein höherer Fördersatz.

Die Änderungen treten Anfang 2014 in Kraft.

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