Stadt erwirbt Koch-Areal von der UBS
Medienmitteilung
Bank, Besetzer und Zirkus Chnopf bleiben vorläufig auf dem Gelände
Für 70,2 Millionen Franken erwirbt die Stadt von der UBS das in den Quartieren Altstetten und Albisrieden gelegene Koch-Areal. Das Gelände im Entwicklungsgebiet Letzi soll für den gemeinnützigen Wohnungsbau, fürs Gewerbe und für einen öffentlichen Park genutzt werden.
18. Dezember 2013
Die UBS AG ist Eigentümerin eines knapp 30 000 m2 grossen Areals an der Flur-, Rauti- und Flüelastrasse, das ein grosses Überbauungspotenzial aufweist. Das sogenannte Koch-Areal liegt heute in der Zone IHD (Industriezone mit Handels- und Dienstleistungsbetrieben) und künftig gemäss laufender BZO-Teilrevision in der IG III (Industrie- und Gewerbezone III); auf dem Areal befinden sich ältere Bürogebäude sowie Lagerbauten. Anfang September bot die UBS das Gelände der Stadt zum Kauf an. Diese erwirbt es nun als wertvolle Landreserve zum Preis von 70,2 Millionen Franken. Die Bank stimmte dem Verkauf unter der Bedingung zu, dass die Eigentumsübertragung bis zum 31. Dezember 2013 erfolgt. Da das Geschäft also keinen Aufschub duldete, lag es gemäss Gemeindeordnung (Art. 41, lit. m) in der Kompetenz des Stadtrats, das Areal zu erwerben.
Bei der künftigen Nutzung stehen ein Gewerbehaus sowie der gemeinnützige Wohnungsbau im Vordergrund; die Stimmberechtigten haben 2011 in der Gemeindeordnung verankert, dass sich die Stadt für die Erhöhung des Anteils an preisgünstigen Wohnungen und Gewerberäumen einsetzt. Zudem soll ein öffentlicher Park entstehen, weil das Gebiet Letzi zwischen Rauti- und Hohlstrasse mit öffentlich zugänglichen Freiräumen unterversorgt ist.
Bestandteil des Kaufvertrags mit der UBS ist, dass diese den heute von ihr genutzten Teil des Areals mit den Gebäuden an der Flüelastrasse 30/32 bis zum 31. Dezember 2016 von der Stadt mietet. Zudem behält der bis 31. März 2015 befristete Mietvertrag seine Gültigkeit, den der Zirkus Chnopf mit der UBS abgeschlossen hat.
Seit März 2013 ist ein grosser Teil des Areals besetzt. Die Stadt hat mit den Besetzerinnen und Besetzern eine Vereinbarung über die einstweilige Nutzung abgeschlossen.