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Rekurs gegen Kunsthaus-Erweiterung: Bauherrschaft ist zuversichtlich

Medienmitteilung

Die Einfache Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) hat den Entscheid des Verwaltungsgerichts zur Rekurs-Legitimation der Luzerner Stiftung Archicultura analysiert und erachtet die materielle Prüfung des Rekurses durch das erstinstanzliche Baurekursgericht als den direktesten Weg zu einer rechtskräftigen Baubewilligung. Deshalb wird auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet.

30. Januar 2014

In seinem Urteil vom 12. Dezember 2013 billigte das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich der in Luzern ansässigen Stiftung Archicultura die Legitimation für einen Rekurs gegen die Baubewilligung der Kunsthaus-Erweiterung zu. Dies, nachdem das Baurekursgericht zu einem gegenteiligen Urteil gekommen war. Die Bauherrschaft – die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus, zusammengeschlossen in der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) – bedauert den Entscheid des Verwaltungsgerichts, blickt einer inhaltlichen Prüfung des Rekurses durch das Baurekursgericht jedoch optimistisch entgegen. Auf einen Weiterzug des Urteils verzichtet die Bauherrschaft, da sich das zuständige Bundesgericht mit Zwischenentscheiden wie dem vorliegenden nur unter engen Voraussetzungen und nur unter dem Aspekt der Willkür befasst. Die EGKE ist überzeugt, dass der Bauentscheid die gesetzlichen Anforderungen unter allen Aspekten erfüllt. Deshalb zieht sie es vor, ohne weitere Verzögerung in die materielle Behandlung des Rekurses einzutreten.

Der Baustart war auf Dezember 2013 terminiert. Die Dauer der Verzögerung und die daraus entstehenden Mehrkosten hängen vom weiteren juristischen Verfahren ab. Während desselben erfolgt nun ein Unterbruch des Projekts. Bereits begonnene Planungsarbeiten werden bis Mai 2014 zu Ende geführt und die Dossiers zur späteren Wiederaufnahme vorbereitet.

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