Teilrevision der Verordnung über die geleiteten Volksschulen
Medienmitteilung
Aus einer eingehenden Evaluation des Organisationsstatuts für die Stadtzürcher Volksschulen ergibt sich der Bedarf nach Anpassungen, die dem Gemeinderat in einer Weisung vorgelegt werden. Für den Schulbetrieb ändert die Teilrevision kaum etwas.
5. Februar 2014
Die derzeitige Verordnung über die geleiteten Volksschulen (Organisationsstatut) wurde auf Beginn des Schuljahres 2006/2007 in Kraft gesetzt. Nun sollen aufgrund der evaluierten Erfahrungen im Schulbetrieb und unter Berücksichtigung des kantonalen Volksschulgesetzes (VSG) sprachliche und inhaltliche Anpassungen vorgenommen werden.
Die Revisionsvorschläge streben unter anderem eine stärkere Verankerung der Betreuung im Organisationsstatut an, um das Zusammenwachsen von Unterricht und Betreuung zum Lebensraum Schule zu unterstützen. Konkret soll beispielsweise festgehalten werden, dass Sitzungen der Schulkonferenz zu Randzeiten der Betreuung anzusetzen seien, um dem Betreuungspersonal die Teilnahme zu vereinfachen. Weitere Anpassungen betreffen den Globalkredit. Hier stehen insbesondere Präzisierungen im Zusammenhang mit aus dem Globalkredit zu finanzierenden Dienstleistungen an.
Eine Neuerung ist, dass in Zukunft die Bewilligungen für Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern ohne Einschränkung in der alleinigen Kompetenz der Schulleitung liegen.
Neben den inhaltlichen sollen sprachliche Anpassungen für eine einheitliche Begrifflichkeit sorgen, um den inhaltlich und rechtlich korrekten Sprachgebrauch im Organisationsstatut sicherzustellen.