Gefängnisstrafe für Angriff auf Polizisten am 1. Mai 2012
Medienmitteilung
Das Bezirksgericht Zürich hat einen 32-jährigen Mann, der am 1. Mai 2012 einen Stein gegen zivile Fahnder der Stadtpolizei geworfen und dadurch die Verletzung eines Stadtpolizisten in Kauf genommen hatte, zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt. Die Stadtpolizei nimmt dieses Urteil mit Genugtuung zur Kenntnis.
21. Mai 2014,10.02 Uhr
Obwohl der 1. Mai 2012 weitgehend friedlich verlaufen war, kam es am Nachmittag im Kreis 4 zu einigen kleineren Ausschreitungen mit Sachbeschädigungen und Angriffen auf Polizisten. Dabei errichteten Teilnehmer der illegalen Nachdemo auch eine Strassenbarrikade und zündeten diese an. Zudem wurden Container in Brand gesteckt und parkierte Autos beschädigt. Die eingreifenden Polizisten wurden mit Flaschen und Steinen beworfen und mit pyrotechnischen Gegenständen beschossen. Ein 33-jähriger ziviler Stadtpolizist wurde dabei von einem Stein am Kopf getroffen und schwer verletzt. (Siehe auch Medienmitteilung der Stadtpolizei Zürich vom 1. Mai 2012, 20.30 Uhr : Vorläufige Bilanz der Stadt- und Kantonspolizei Zürich zu den Ereignissen im Anschluss an den offiziellen 1. Mai-Anlass)
Im nachfolgenden aufwändigen Ermittlungsverfahren konnten Detektive der Stadtpolizei einen 32-jährigen Schweizer eruieren und festnehmen, der durch einen Steinwurf die Verletzungen des Polizisten in Kauf genommen hatte. In der Folge konnten dem Mann auch noch verschiedene weitere Delikte im Zusammenhang mit Ausschreitungen an unbewilligten Demonstrationen sowie an einem Fussballspiel nachgewiesen werden.
Mit der heutigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu 2 Jahren und 11 Monaten endete nun das Strafverfahren. Die Anklage vor dem Bezirksgericht erfolgte im abgekürzten Verfahren gemäss Art. 358 bis 362 der Strafprozessordnung, da der Angeklagte die Vorwürfe in der Strafuntersuchung im Wesentlichen anerkannt hatte.
Der Angeklagte wurde wegen versuchter schwerer Körperverletzung, begangen durch einen Steinwurf auf ungeschützte zivile Polizeibeamte am 1. Mai 2012 in Zürich, mehrfachem Landfriedensbruch, begangen an der Antirepressionsdemo vom 4. Juni 2011 in Bern, der Anti-WEF Demo vom 21. Januar 2012 in Bern, der Nachdemo vom 1. Mai 2012 und dem Fussballspiel FC Zürich gegen FC Basel vom 6. Mai 2012 in Zürich, sowie wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte, begangen an der Nachdemo vom 1. Mai 2012 und dem Fussballspiel FCZ-FCB vom 6. Mai 2012, und Sachbeschädigung und mehrfachem Vergehen gegen das Sprengstoffgesetz, begangen am 1. Mai 2012, verurteilt.
Das Kommando der Stadtpolizei Zürich begrüsst dieses Urteil sehr und wertet es auch als klares Signal, dass Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten nicht toleriert wird. Durchschnittlich wird in der Stadt Zürich jede Woche eine Polizistin oder ein Polizist Opfer von tätlichen Angriffen. Hauptsächlich geschieht dies bei Verhaftungen und Kontrollen. Glücklicherweise bleibt es in den meisten Fällen bei kleineren Blessuren. Es gibt aber immer wieder Fälle, bei denen Angehörige der Stadtpolizei erheblich verletzt werden und über längere Zeit nicht arbeiten können. In den letzten Jahren hat die Gewaltbereitschaft nicht nur gegenüber der Polizei sondern auch gegenüber von Sanität und Feuerwehr zugenommen. Das ist eine Situation, die nicht toleriert werden kann. Umso erfreulicher ist daher das heutige Urteil. Der 33-jährige Detektiv der Stadtpolizei, der am 1. Mai 2012 mit einem Steinwurf angegriffen und am Kopf getroffen wurde, leidet bis heute an den Verletzungsfolgen und war mehrere Monate arbeitsunfähig. Seine Tätigkeit als Fahnder musste er aufgeben. Er arbeitet heute als Ermittler der Kriminalabteilung im Innendienst.
Für Auskünfte steht Ihnen der Kommandant, Oberst Daniel Blumer, zwischen 12.30 Uhr und 13.30 Uhr zur Verfügung. Terminvereinbarungen bitte via Mediendienst, Tel. 044 411 91 11.