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Stadtrat will Rückvergütungen des ewz anpassen

Medienmitteilung

Der Stadtrat beantragt dem Gemeinderat ein Massnahmenpaket, mit dem er die Förderung von erneuerbaren Energien an die aktuellen Marktverhältnisse anpassen und eine flexible Stromzufuhr für Wärmepumpen einführen will.

9. Juli 2014

Das Elektrizitätswerk der Stadt Zürich (ewz) hat die Instrumente zur Förderung von erneuerbaren Energien überprüft. Seit den Zeiten ihrer Entstehung haben sich die Marktverhältnisse deutlich verändert: Die Gestehungskosten für Photovoltaik beispielsweise sind gesunken und der Ölpreis ist gestiegen. Um dieser Situation zu begegnen, trifft das ewz eine Reihe von Massnahmen – zum Teil in eigener Kompetenz, zum Teil als Antrag an die vorgesetzten Behörden. Ein Massnahmenpaket betrifft die nachfolgenden Anpassungen, die der Stadtrat dem Gemeinderat beantragt:

  • Die Rückvergütung für Bezügerinnen und Bezüger von ewz.solartop soll neu als fester statt als variabler Betrag festgelegt werden. Dafür sollen maximal 800 000 Franken pro Jahr zur Verfügung stehen.
  • Die Rückvergütung von Wärmepumpen soll aufgehoben werden, da sie aufgrund der gestiegenen Ölpreise keine Anreizwirkung mehr hat. Zudem sollen Kundinnen und Kunden, die dem ewz das Recht einräumen, die Stromzufuhr bei Wärmepumpen zu unterbrechen, einen reduzierten Tarif auf der Netznutzung erhalten.

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