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Stadt verzichtet auf Beschwerde ans Verwaltungsgericht

Medienmitteilung

Geplanter provisorischer Modulbau des Universitätsspitals Zürich

Mitte Juli entschied das Baurekursgericht des Kantons Zürich, dass die stadträtliche Bausektion dem Universitätsspital Zürich die Baubewilligung zu Unrecht verweigert habe. Die Stadt verzichtet auf einen Weiterzug ans Verwaltungsgericht und setzt auf die laufende gute Zusammenarbeit mit Kanton, Universitätsspital, ETH und Universität im Rahmen der Hochschulgebietsplanung.

20. August 2014

Die Bausektion des Stadtrats war der Ansicht, dass das fünfstöckige Provisorium nicht bewilligungsfähig sei. Dieses Provisorium soll für zwanzig Jahre in den geschützten Spitalpark gestellt werden. Das Baurekursgericht vertritt jedoch eine andere Meinung und folgt der Argumentation des Kantons. Die Stadt akzeptiert diesen Entscheid.

Die Stadt hatte immer betont, dass sie trotz der Verweigerung den dringlichen Bedarf des Universitätsspitals nach Ausweich- und Reserveflächen anerkennt und Hand bietet, um die dringlich benötigten Instandsetzungen und Erweiterungen zu ermöglichen. Deshalb haben alle betroffenen Institutionen sowie der Kanton und die Stadt auch während des laufenden Verfahrens immer konstruktiv zusammengearbeitet und den Masterplan für das Hochschulgebiet erarbeitet. Dieser Masterplan wird voraussichtlich noch vor den Herbstferien der Öffentlichkeit vorgestellt werden.

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