«Das Urteil ist ein halbvolles Glas.»
Medienmitteilung
Zürcher Kommentar zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Spitaltarifen
Das Bundesverwaltungsgericht stützt das grundsätzliche Vorgehen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich. In wichtigen Punkten gibt es der Stadt Zürich auch Recht: So wurden die übermässig tief angesetzten Vorschläge von tarifssuisse und dem Preisüberwacher abgelehnt und das Verhandlungsergebnis zwischen der Stadt und den Versicherern ist vom Regierungsrat zu berücksichtigen. Es braucht ein neues Genehmigungsverfahren. Vermutlich wird dieses Urteil Auswirkungen auf die Schweizer Spitallandschaft haben. Die Stadt Zürich setzt auf eine Überprüfung der Tarifstruktur.
19. September 2014
Die Stadt Zürich nimmt das nun vorliegende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis. «Für mich ist dieses Urteil ein halbvolles Glas», sagt Stadträtin Claudia Nielsen. «Positiv für mich ist, dass wir jetzt Rechtssicherheit haben. Für die Zukunft werden wir Lösungen suchen und diese auch finden.» Im Interesse der Bevölkerung wird die Stadt Zürich alles Notwendige unternehmen, damit die Leistungen, welche die Stadtspitäler für die Gesundheitsversorgung erbringen auch angemessen entschädigt werden. Das gemeinsame Ziel bleibt eine qualitativ hochwertige und finanzierbare Gesundheitsversorgung in Zürich. Die Spitallandschaft bleibt in Bewegung. Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil für die ganze Schweiz Folgen haben kann – zum Beispiel für andere Zentrumsspitäler in Luzern, St. Gallen und Aarau.
Tarifstruktur überprüfen
Die Forderungen von Preisüberwacher und tarifsuisse wurden klar abgelehnt. Das Gericht hat der Stadt Zürich auch insofern Recht gegeben, als der Regierungsrat die Verhandlungsergebnisse zwischen der Stadt und den Versicherern mit einbeziehen muss. Es braucht ein neues Genehmigungsverfahren, welches das Verhandlungsergebnis berücksichtigt. Das Gericht hat auch festgehalten, dass die Tarifstruktur überprüft werden sollte. Hier ist die nationale Politik gefordert.