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Finanzielle Unterstützung für die Stiftung Zürcher Lehrhaus

Medienmitteilung

Stadtrat beantragt je 150 000 Franken für die Jahre 2015 und 2016

Die Stiftung Zürcher Lehrhaus soll für die nächsten beiden Jahre von der Stadt Zürich wiederum einen jährlichen Beitrag von 150 000 Franken erhalten. Das beantragt der Stadtrat dem Gemeinderat. Das Zürcher Lehrhaus vermittelt Wissen über Religion und will damit den Dialog in einer multikulturellen Gesellschaft fördern.

1. Oktober 2014

Das Zürcher Lehrhaus, das von einer jüdischen, einer christlichen und einer muslimischen Fachperson geleitet wird, besteht seit 1994. Es vermittelt Wissen über Religionen mit dem Ziel, den Dialog in einer multikulturellen Gesellschaft zu fördern und Vorurteile bewusst zu machen und abzubauen. Im Zentrum der Aktivitäten stehen Kurse, daneben bietet das Lehrhaus Beratungen sowie Exkursionen – etwa die Stadtrundgänge «Jewish Mile» oder «Islam» – und Reisen an. Ausserdem arbeitet das Lehrhaus mit verschiedenen städtischen, kantonalen und nationalen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit der Stadtpolizei Zürich im Rahmen des Kurses «interkulturelle Kompetenz», mit der Pädagogischen Hochschule Zürich oder mit dem Bildungshaus Kloster Kappel.

Der Stadtrat erachtet das Ziel des Zürcher Lehrhauses, das friedliche Zusammenleben durch ein tieferes Verständnis für Religion und Kultur zu fördern, als wichtiges Anliegen. Er beantragt dem Gemeinderat deshalb, der Stiftung Zürcher Lehrhaus in den nächsten beiden Jahren Betriebsbeiträge von je 150 000 Franken auszurichten. Beiträge in gleicher Höhe hatte der Gemeinderat bereits für die Jahre 2011 bis 2014 bewilligt; die Jahresrechnung 2013 der Stiftung weist einen Aufwand von gut 800 000 Franken aus.

Um die Arbeit des Lehrhauses auch in den kommenden Jahren zu sichern, ersuchte die Stiftung die Stadt um einen jährlich wiederkehrenden Betriebsbeitrag von 150 000 Franken für die Jahre 2015 bis 2018. Angesichts der finanziellen Lage der Stadt Zürich hält es der Stadtrat jedoch für gerechtfertigt, die Laufzeit der Beiträge auf zwei Jahre (2015 und 2016) zu beschränken.

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