Deponie der Rückstände aus der Klärschlammverwertungsanlage
Medienmitteilung
Der Stadtrat hat für die Entsorgung von Klärschlammasche und Rauchgasrückständen aus der Klärschlammverwertungsanlage während der Jahre 2015 bis 2019 gebundene Ausgaben in der Höhe von 5 879 520 Franken bewilligt.
3. Dezember 2014
Bei der Verbrennung von rund 100 000 Tonnen Klärschlamm in der ab Juli 2015 in Betrieb stehenden Klärschlammverwertungsanlage im Klärwerk Werdhölzli werden jährlich rund 17 000 Tonnen befeuchtete Klärschlammasche anfallen. Aus der Rauchgasreinigungsanlage der Klärschlammverwertungsanlage ist zudem jährlich mit rund 600 Tonnen festen Rauchgasreinigungsrückständen zu rechnen.
Es ist geplant, die Klärschlammasche so abzulagern, dass sie wieder erschliessbar ist, sobald in Zukunft die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlammasche möglich ist. Dies bedingt die Ablagerung in einem separaten Deponiekompartiment ohne Vermischung mit anderen Abfällen. Die Rauchgasreinigungsrückstände gelten abfallrechtlich als Sonderabfall und müssen dementsprechend umweltgerecht entsorgt werden.
Die Kosten für die Entsorgung der Klärschlammasche und Rauchgasreinigungsrückstände sind vollumfänglich durch die von den Gemeinden zu bezahlenden Einlieferpreise gedeckt.