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Stadt tauscht Bauparzelle in Höngg gegen Liegenschaft im Quartier Hirslanden

Medienmitteilung

Zusätzliche gemeinnützige Wohnungen – Verlegung eines Werkhofs

Die Stadt möchte von der Spross Immobilien AG eine Liegenschaft im Quartier Hirslanden erwerben. Das ermöglicht es, gemeinnützige Wohnungen zu erstellen und einen Werkhof zu verlegen, sodass künftig weniger Immissionen entstehen. Im Gegenzug soll der Immobilienfirma städtisches Bauland in Höngg verkauft werden, das für den gemeinnützigen Wohnungsbau ungeeignet ist. Der Entscheid über den Tauschvertrag liegt in der Kompetenz des Gemeinderats.

3. Dezember 2014

Die Stadt betreibt an der Bergstrasse 155 in der Nähe des Klusplatzes einen Werkhof. Dieser genügt den heutigen Anforderungen nicht mehr und wird wegen der betrieblichen Immissionen in der Nachbarschaft als störend empfunden. Die Form des Grundstücks, auf dem der Werkhof liegt, erlaubt eine sinnvolle Erneuerung aber nur, wenn auch die benachbarte Liegenschaft in das Projekt einbezogen werden kann. Diese gehört der Spross Immobilien AG.

Bau von rund vierzig Wohnungen möglich

Die Verhandlungen mit der Immobilienfirma resultierten schliesslich in einem Tauschvertrag, der nun dem Gemeinderat vorgelegt wird. Die Stadt erwirbt die Liegenschaft Jupitersteig 6/8, Sonnenbergstrasse 13/19 mit heute 19 Wohnungen und 1400 m² Land; die Liegenschaft ist noch bis zum 30. September 2016 an die Asyl-Organisation Zürich vermietet. Auf dem nach dem Erwerb rund 2900 m² grossen Areal kann der Werkhof in einem Untergeschoss untergebracht werden; darüber ist der Bau von rund vierzig Wohnungen möglich – dies in einem Quartier (Hirslanden), das einen unterdurchschnittlichen Anteil an gemeinnützigen Wohnungen aufweist.

Im Gegenzug übernimmt die Spross Immobilien AG von der Stadt eine rund 2900 m² grosse städtische Baulandreserve an der Emil-Klöti-/Kürbergstrasse (Quartier Höngg). Da der von der städtischen Schätzungskommission ermittelte Wert der Liegenschaft im Quartier Hirslanden (6,51 Millionen Franken) höher ist als derjenige der städtischen Parzelle in Höngg (5,89 Millionen Franken), muss die Stadt eine Aufzahlung von 620 000 Franken leisten. Im Tauschvertrag wurde zudem vereinbart, dass die zu erstellenden Wohnungen auf dem Höngger Areal während mindestens zehn Jahren nur vermietet und nicht als Eigentumswohnungen verkauft werden dürfen.

Verkauf von Land auf Stadtgebiet als Ausnahme

Weshalb will der Stadtrat entgegen seiner gewohnten Politik auf Stadtgebiet gelegenes Land verkaufen? Weil die Stadt nur so in den Besitz des benötigten, neben dem heutigen Werkhof an der Bergstrasse gelegenen Geländes kommt. Zudem ist bei einer Überbauung des Grundstücks in Höngg wegen der Topographie und der engen Platzverhältnisse mit sehr hohen Kosten zu rechnen, weshalb dieses für den gemeinnützigen Wohnungsbau ungeeignet ist. Auch liessen sich dort nur gut zwanzig Wohnungen realisieren.

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