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Unternehmenssteuerreform III: Stadtrat befürchtet hohe Steuerausfälle

Medienmitteilung

Stellungnahme zuhanden des Schweizerischen Städteverbands

Der Stadtrat hat die Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III zuhanden des Schweizerischen Städteverbands verabschiedet. Die Stadt Zürich begrüsst und unterstützt grundsätzlich die Unternehmenssteuerreform III, lehnt jedoch Massnahmen ab, die bei Städten und Gemeinden zu einem markanten Steuerrückgang führen.

7. Januar 2015

Die kantonalen Steuerprivilegien für Holding- und andere Statusgesellschaften stossen seit einigen Jahren auf starke Kritik in der EU und der OECD. Mit dem Bundesgesetz über steuerliche Massnahmen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmensstandorts Schweiz (Unternehmenssteuerreform III) sollen diese kantonalen Sonderregelungen abgeschafft werden. «Die Stadt Zürich begrüsst und unterstützt grundsätzlich, dass die kantonalen Sonderregelungen abgeschafft werden sollen und gleichzeitig versucht werden soll, eine Abwanderung von Steuersubstrat und Arbeitsplätzen zu vermeiden. Wir stehen aber nur hinter der Reform, wenn die kommunale Ebene konsequent in die Umsetzung einbezogen wird», betont Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher des Finanzdepartements. Zudem fordert die Stadt Zürich vom Bund, dass er die Kantone darauf verpflichtet, dass die Mittel, die er zur Kompensation der Ausfälle bei den Kantonen und Gemeinden zur Verfügung stellt, im Rahmen der Anpassungen des jeweiligen kantonalen Finanzausgleichs anteilig auch an die Kernstädte fliessen.

Steuerausfälle von 300 Millionen Franken

Der Stadtrat ist der Meinung, dass die Vorlage überladen ist. Einerseits, weil zu viele Einzelmassnahmen die Akzeptanz gefährden, andererseits, weil nicht alle in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagenen Massnahmen zur Zielerreichung notwendig sind. Die Unternehmenssteuerreform III ist vornehmlich auf jene Massnahmen zu konzentrieren, die dem Ziel der internationalen Akzeptanz und dem Erhalt angemessener Rahmenbedingungen für hochmobile Gesellschaften dienen. Ausserdem kämen alle Unternehmen in den Genuss einer steuerlichen Entlastung, was im Endeffekt sogar zu einer Verringerung der Standortattraktivität führen würde. Gemäss einer Modellrechnung des Schweizerischen Städteverbands vom August 2013 hätte das für die Stadt Zürich Verluste von rund 300 Millionen Franken zur Folge. «Steuerausfälle in einem solchen Umfang kann die Stadt Zürich nicht tragen bzw. kompensieren und sie könnten zu einem Abbau von Leistungen im Gemeinwesen führen», so Stadtrat Daniel Leupi.

Neben der bereits erwähnten Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze lehnt der Stadtrat folgende Massnahmen des Bundes ab: Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer, Regelung zur Aufdeckung der stillen Reserven, die Aufhebung der zeitlichen Beschränkung für eine Verlustverrechnung sowie eine Anpassung beim Teilbesteuerungsverfahren. Hingegen spricht sich der Stadtrat für folgende Massnahmen aus: Einführung eines Steuerprivilegs für Erträge aus geistigem Eigentum (Lizenzbox), Anpassung bei der Kapitalsteuer / Zinsabzug auf Eigenkapital sowie Anpassungen beim Beteiligungsabzug.

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