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Überprüfung Tax-Gefüge der städtischen Alterszentren

Medienmitteilung

Im Interesse der Rechtssicherheit hebt der Stadtrat seinen Beschluss vom 10. September 2014 vorerst auf. Dieser sah vor, die Taxen bei den Alterszentren Stadt Zürich per 1. Januar 2015 anzupassen. Er veranlasst unter Berücksichtigung der neuen Ausgangslage eine nochmalige Überprüfung des Tax-Gefüges im ersten Quartal 2015. Am Grundsatz der Beteiligung aller Bewohnerinnen und Bewohner an den Vorhalteleistungen wird festgehalten.

21. Januar 2015

Der Stadtratsbeschluss vom 10. September 2014 sah vor, die Betreuungstaxen in den städtischen Alterszentren auf Anfang Jahr anzupassen. Der Stadtrat hat die Taxanpassung unter dem Gesichtspunkt des Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzips sowie einer verursachergerechten Verrechnung der Vorhalteleistungen an alle Bewohnerinnen und Bewohner beschlossen. An diesem Sachverhalt hat sich zwischenzeitlich nichts geändert. Die Anpassungen betrafen eine Reduktion der Taxen der Betreuungsgruppe 4 sowie eine Erhöhung der Taxen der Betreuungsgruppe 1 (Medienmitteilung vom 17. September 2014). Als Folge war im Budget 2015 ein Mehrertrag von 3,76 Millionen Franken vorgesehen. Die Budgetdebatte vom Dezember 2014 hat gezeigt, dass eine Mehrheit des Gemeinderats dazu bereit ist, auf diesen Mehrertrag zu verzichten. Die Anpassung der Betreuungstaxe ist Gegenstand eines laufenden Rekursverfahrens beim Bezirksrat. Der Bezirksrat hat dem Rekurs die aufschiebende Wirkung entzogen. Er hat sich ausdrücklich vorbehalten, die aufschiebende Wirkung wieder herzustellen, sollte der Stadtrat an der sofortigen und vollständigen Umsetzung des Beschlusses festhalten. Dies hätte eine Nachfakturierung oder Rückzahlung zur Folge.

Das Signal des Gemeinderats und des Bezirksrats sowie die dadurch entstandene Rechtsunsicherheit gegenüber den Bewohnerinnen und Bewohnern haben den Stadtrat dazu bewogen, auf seinen Beschluss zurückzukommen. Der Stadtrat wird unter Berücksichtigung der neuen Ausgangslage eine Auslegeordnung machen und das Tax-Gefüge der Alterszentren im ersten Quartal 2015 überprüfen.

Der Stadtratsbeschlusses vom 10. September 2014 wird deshalb aufgehoben, die Rechnungsstellung erfolgt bis auf weiteres ohne Änderung der Betreuungstaxen auf Basis der bisher gültigen Aufnahme- und Taxverordnung Alterszentren Stadt Zürich (ATV).

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