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Neuorganisation der Trägerschaft des Kongresshaus- und Tonhallegebäudes

Medienmitteilung

Stadträtliche Weisung erfüllt Kommissionspostulat des Gemeinderats

Im Vorfeld des Finanzierungsantrags für die Kongresshaus- und Tonhallesanierung beantragt der Stadtrat die Gründung einer neuen öffentlich-rechtlichen Kongresshaus-Stiftung Zürich. Diese wird die bestehende privatrechtliche Kongresshaus-Stiftung ablösen und das Tonhalle- und Kongressgebäude vor Beginn der geplanten Instandsetzungs- und Umbauarbeiten im Sommer 2017 übernehmen. Die Verwaltung und Bewirtschaftung des Gebäudekomplexes wir damit langfristig auf eine solide organisatorische Basis gestellt.

9. April 2015

Mit einem Kommissionspostulat (GR Nr. 2013/416) hat der Gemeinderat im Dezember 2013 den Stadtrat gebeten zu prüfen, wie die Organisation und der Betrieb von Kongresshaus und Tonhalle transparent sowie ziel- und zweckgerichtet neugestaltet werden können. Das Postulat wurde im Zusammenhang mit dem Projektierungskredit für die Instandstellung und den Umbau von Kongressgebäude und Tonhalle eingereicht. Der Stadtrat erfüllt mit seiner Weisung das Postulat des Gemeinderats.

Die bestehende privatrechtliche Kongresshaus-Stiftung soll durch eine neue öffentlich-rechtliche Kongresshaus-Stiftung Zürich ersetzt werden. Mit dieser neuen Trägerschaft kann das Kommissionspostulat des Gemeinderats am besten erfüllt werden. Die unbefriedigende, historisch gewachsene Trägerschaftsstruktur wird dadurch vereinfacht und den aktuellen Erfordernissen entsprechend angepasst. Dem Gemeinderat der Stadt Zürich kommt neu die Oberaufsicht über die Stiftung zu. Die Stadt wird drei und die Tonhalle-Gesellschaft zwei der fünf Stiftungsratsmitglieder wählen. Die erhöhte Einflussmöglichkeit widerspiegelt die Verantwortung der Stadt und den hohen Einsatz von öffentlichen Geldern für das Kongresshaus- und Tonhallegebäude. Die neuen Stiftungsstatuten bilden die Basis für eine erfolgreiche Bereitstellung und den Betrieb des instandgesetzten Gebäudes.

Gründung der Stiftung hängt vom Finanzierungbeschluss ab

Im Einvernehmen mit der bestehenden Kongresshaus-Stiftung Zürich und der Tonhalle-Gesellschaft erfolgt die Ablösung durch eine Vermögensübertragung der bestehenden auf die neue Stiftung. Die Gründung der neuen Stiftung hängt vom separaten Finanzierungsbeschluss ab, der im Sommer 2015 folgt. Mit diesem Beschluss soll dann u. a. die Finanzierung der Instandstellung und des Umbaus in Form von Dotationskapital für die Stiftung beantragt werden. Die neue Stiftung und die bevorstehende Vorlage über die Finanzierung schaffen die organisatorische und wirtschaftliche Grundlage für den erfolgreichen Weiterbetrieb des Kongresshaus- und Tonhallegebäudes. Über die Finanzierungsvorlage befinden der Gemeinderat voraussichtlich im Herbst 2015 und die Stimmberechtigten im Sommer 2016.

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