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Stadtrat lehnt Einzelinitiative «Fairness bei staatlich gestützten Wohnbauträgern» ab

Medienmitteilung

Antrag zuhanden des Gemeinderats

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat die Ablehnung der Einzelinitiative «Fairness bei staatlich gestützten Wohnbauträgern» von Pablo Bünger und drei Mitunterzeichnenden vor.

13. Mai 2015

Die Einzelinitiative «Fairness bei staatlich gestützten Wohnbauträgern» vom 10. September 2013 fordert, den wohnpolitischen Grundsatzartikel (Art. 2quater Gemeindeordnung der Stadt Zürich) in Bezug auf staatlich gestützte Wohnbauträger so umzusetzen, dass Menschen, die sich aufgrund ihres Einkommens, ihres Vermögens oder ihrer persönlichen Verhältnisse keine Wohnung auf dem privaten Wohnungsmarkt in der Stadt Zürich leisten können, eine solche dort finden. Konkret stellt die Einzelinitiative folgende vier Forderungen: der Bruttolohn darf das Vierfache der Mietkosten nicht überschreiten; angemessene Belegungsvorschriften; eine periodische Überprüfung der Forderungen und Erlass eines Sanktionskatalogs; die Einführung eines öffentlichen, durch die Stadt geführten Registers zwecks Vergleichbarkeit und Transparenz.

Der Stadtrat schlägt dem Gemeinderat die Ablehnung der Initiative vor. Die Einzelinitiative wurde im Rahmen einer Vernehmlassung verschiedenen Organisationen des gemeinnützigen Wohnungsbaus und dem Mieterinnen- und Mieterverband unterbreitet. Sämtliche Vernehmlassungsantworten lehnen die Einzelinitiative ab.

Initiative gefährdet Umsetzung der wohnpolitischen Ziele

Die Einzelinitiative betrifft in erster Linie Wohnungen von gemeinnützigen Genossenschaften und will sie flächendeckend mit sehr restriktiven Vermietungsvorschriften belegen. Unter anderem wurde gefordert, Wohnungen ausschliesslich an Haushalte zu vermieten, deren Bruttolohn die Mietkosten um höchstens das Vierfache übersteigt. Diese Limitierung ist in mehrfacher Hinsicht weder zweckmässig noch zielführend und widerspricht einer sozial vielseitigen Zusammensetzung der Siedlungen und Quartiere. Die Förderung durch die Stadt hat zwar wesentlich zum hohen Anteil genossenschaftlicher Wohnungen beigetragen, ist aber zur Eigeninitiative der Genossenschaften lediglich subsidiär. Restriktive städtische Vermietungsvorschriften, wie sie die Einzelinitiative fordert, führen in letzter Konsequenz dazu, dass die Genossenschaften keine Verträge mit der Stadt mehr eingehen würden. Verliert die Stadt die Genossenschaften als Kooperationspartnerinnen und als Hauptträgerinnen des gemeinnützigen Wohnungsbaus, würde die Erreichung der hochgesteckten wohnpolitischen Ziele, wie sie in der Gemeindeordnung verankert sind, illusorisch.

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