Stadt Zürich zieht Verfahren nicht ans Mietgericht weiter
Medienmitteilung
Kündigungen Geschäftsmietverträge Werdmühleplatz
Die Stadt Zürich zieht das Verfahren bezüglich den Kündigungen von Geschäfts- und Ladenflächen am Werdmühleplatz nicht zur Beurteilung an das Mietgericht weiter. Die Schlichtungsbehörde hat die Kündigungen in vier Fällen als missbräuchlich eingestuft.
3. Juni 2015
Die Stadt Zürich vermietet Gewerberäume, die der Quartierversorgung und kulturellen oder gemeinnützigen Zwecken dienen, preisgünstig. Für die übrigen Gewerbeobjekte, insbesondere jene an attraktiven Lagen, gelten marktübliche Ansätze. Die Liegenschaftenverwaltung ist bestrebt, die Mietverträge im Marktmiete-Segment von unbefristeten auf befristete Verträge umzustellen. In diesem Kontext erfolgte die Kündigung von sieben unbefristeten Mietverträgen (sechs Mietparteien) am Werdmühleplatz im September 2014.
Stadt zieht Verfahren nicht weiter
Alle Mietparteien haben die Kündigung angefochten. In einem Fall wurde in einer Schlichtungsverhandlung ein Vergleich abgeschlossen, in einem zweiten Fall wurde die Schlichtungsverhandlung mit Blick auf laufende Einigungsverhandlungen verschoben. In vier Fällen (fünf Mietobjekte) stufte die Schlichtungsbehörde die Kündigungen als missbräuchlich ein. Die Stadt Zürich verzichtet darauf, das Verfahren zur Beurteilung an das Mietgericht weiterzuziehen. Nach Auffassung der Stadt liegt weder faktisch noch rechtlich eine Änderungskündigung vor. Sie stuft die Chancen vor Mietergericht Recht zu erhalten jedoch als zu gering ein, um das Verfahren weiterzuziehen.