Bericht über die Entwicklung des Prostitutionsgewerbes
Medienmitteilung
Der Stadtrat legt einen ausführlichen Bericht über die Entwicklung des Prostitutionsgewerbes in der Stadt Zürich vor. Damit erfüllt er ein Postulat des Gemeinderats (GR Nr. 2011/496), das die Auswirkungen der neuen Prostitutionsgewerbeverordnung (PGVO) beleuchtet haben möchte.
3. Juni 2015
Seit 2006 führte das Prostitutionsgewerbe in der Stadt Zürich zunehmend zu Problemen. Darauf hat der Stadtrat mit verschiedenen Massnahmen reagiert. Ziel war es, die Bevölkerung vor negativen Auswirkungen zu schützen, die Ausbeutung und die Gewalt gegen Prostituierte einzudämmen, die öffentliche Ordnung zu gewährleisten und die Gesundheit der am Prostitutionsgewerbe beteiligten Personen zu schützen sowie die gesundheitliche und sozialen Prävention zu verbessern. Ferner sollte die Prostitution als legales Gewerbe anerkannt werden.
Die PGVO ist ein wichtiges Element des Massnahmenpakets und seit dem 1. Januar 2013 vollständig in Kraft. Der Gemeinderat hat den Stadtrat aufgefordert, nach zwei Jahren einen Bericht über die Entwicklung des Prostitutionsgewerbes mit der neuen PGVO vorzulegen. Der Bericht des Stadtrats schildert die Planung und Umsetzung der Massnahmen und stellt die Entwicklungen des Prostitutionsgewerbes in der Stadt Zürich bis Ende 2014 dar.
Schwerpunkte der PGVO
Für die Strassenprostitution ist eine Bewilligung notwendig, die unter anderem den Abschluss und Nachweis einer Krankenversicherung voraussetzt. Sanktionen sind sowohl gegenüber Prostituierten wie auch Freiern möglich.
Für die Ausübung der Salonprostitution ist eine Betriebsbewilligung nötig. Eine Ausnahme bilden Kleinstsalons mit maximal zwei Prostituierten in einer Räumlichkeit. Die Bewilligung kann mit Auflagen verbunden werden, beispielsweise betreffend Gesundheitsschutz und der Einhaltung gesetzlicher Arbeitsbedingungen. Zu den Präventionsmassnahmen gehören sowohl bei der Salon- wie auch bei der Strassenprostitution die Information und Beratung der Prostituierten und das Verbot der Minderjährigenprostitution.
Zentrale Erkenntnisse
Aus Sicht des Stadtrats wurden die angestrebten Ziele weitgehend erreicht. Dank den verschiedenen Massnahmen spielte sich das Prostitutionsgewerbe auf ein stadt- und quartierverträgliches Niveau ein.
Was die Strassenprostitution betrifft, konnte die Lebensqualität der betroffenen Bevölkerung massiv verbessert werden, namentlich im Gebiet des ehemaligen Strassenstrichs am Sihlquai. Im Niederdorf konnten die negativen Auswirkungen in Grenzen gehalten werden. Verbessert wurde mit dem Bewilligungsgespräch und dem Strichplatz auch der Schutz der Prostituierten vor Gewalt.
Gut eingespielt hat sich auch die Abwicklung der Bewilligungsverfahren für Salons mit drei und mehr Prostituierten. Viele Salons in Wohnzonen sind aufgrund der fehlenden baurechtlichen Voraussetzungen gemäss Bau- und Zonenordnung (BZO) nicht bewilligungsfähig. Seit 2008 nahm die Anzahl der Salonbetriebe in der Stadt Zürich ab. Dies ist einerseits auf Umnutzungen von Liegenschaften durch ihre Eigentümerschaft (Neu- oder Umbauten) zurückzuführen, andererseits auf die fehlende baurechtliche Bewilligungsfähigkeit. Der Stadtrat hält zum Schutz der Quartierbevölkerung daran fest, dass sexgewerbliche Nutzungen in Zonen mit mindestens 50 Prozent Wohnanteil verboten bleiben sollen.
Im Kampf gegen Menschenhandel arbeiten spezialisierte Stellen zusammen. Die Stadtpolizei verfügt über eine spezielle Fachgruppe für Ermittlungen in diesem Bereich. Da bei Strafverfahren das Opfer im Mittelpunkt steht, wurde die Gruppe Milieuaufklärung (MAK) geschaffen, deren Mitarbeitende aktiv auf potentielle Opfer zugehen und diese an die Fachstelle Frauenhandel (FIZ) vermitteln.
Städtische Fachleute und von der Stadt mitfinanzierte NGOs decken die soziale und präventiv-medizinische Beratung sowie gezielte Weitervermittlung bei Bedarf ab. Mit dem Ambulatorium an der Kanonengasse verfügt die Stadt Zürich über eine Institution zur Sicherstellung der gesundheitlichen Prävention und der niederschwellig zugänglichen Behandlung.
Haltung der Fachkommission
Die in der Fachkommission Prostitutionsgewerbe vertretenen NGOs teilen die Einschätzungen des Stadtrats nicht in allen Punkten. Die NGOs bewerten die Auswirkungen für die Prostituierten teilweise negativ. Sie weisen auf Verlagerungsbewegungen des Gewerbes infolge der Massnahmen bei der Strassenprostitution sowie auf Widersprüche in der aktuellen Praxis für Salons hin. Dabei sind sie der Ansicht, dass die Durchsetzung der BZO-Regelung vor allem die Kleinstsalons treffe, die gemäss dem Willen des Gemeinderats hätten geschützt werden sollen.
Der Stadtrat möchte den oft gegenläufigen Anliegen angemessen Rechnung zu tragen und zu diesem Zweck insbesondere in der beratenden Fachkommission den direkten Austausch pflegen. Er verfolgt die Entwicklungen im Prostitutionsgewerbe weiterhin und wird die Wirkungen der ergriffenen Massnahmen auch in Zukunft an den Zielsetzungen seiner Prostitutionspolitik messen.