Vorverlegung des November-Urnengangs auf den 22. November
Medienmitteilung
17. Juni 2015
Der Stadtrat hat anstelle des 29. Novembers 2015 neu den 22. November 2015 als Termin für die Durchführung kommunaler Volksabstimmungen vorgemerkt. Er folgt damit dem Regierungsrat, der beschlossen hat, den Termin für einen allfälligen zweiten Wahlgang für die zürcherischen Mitglieder des Ständerats sowie für Sachvorlagen um eine Woche auf den 22. November 2015 vorzuverlegen.